Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
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11.04.2013, 09:01
Beitrag: #16
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RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Zitat:Das macht man idR nicht nur aus Werbegründen! Ich denke aber, psychologische Gründe spielen neben der rechtlichen Angabepflicht bei der Gestaltung von Anwalts-Kopfbögen auch eine gewisse Rolle. Das soll dann z.B. schon einen gewissen Respekt einflößen. Zumal die Insoverwalter meist sowieso am längeren Hebel sitzen und teilweise in der Zusammenarbeit mit dem StB des Schuldners sehr unangenehm werden können. Das geht vereinzelt sogar soweit, dass man als Berater bei Rückfragen von der Sekretärin des Verwalters generell nicht durchgestellt wird. Auch werden Anfragen (z.B. zu Lohnabrechnungen der AN des Schuldners) erst nach Monaten beantwortet. |
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