Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
11.04.2013, 09:01
Beitrag: #16
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung
Zitat:Das macht man idR nicht nur aus Werbegründen!

Ich denke aber, psychologische Gründe spielen neben der rechtlichen Angabepflicht bei der Gestaltung von Anwalts-Kopfbögen auch eine gewisse Rolle. Das soll dann z.B. schon einen gewissen Respekt einflößen. Zumal die Insoverwalter meist sowieso am längeren Hebel sitzen und teilweise in der Zusammenarbeit mit dem StB des Schuldners sehr unangenehm werden können. Das geht vereinzelt sogar soweit, dass man als Berater bei Rückfragen von der Sekretärin des Verwalters generell nicht durchgestellt wird. Auch werden Anfragen (z.B. zu Lohnabrechnungen der AN des Schuldners) erst nach Monaten beantwortet.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Musterschreiben/ Pflichten des StB bei Überschuldung - blind**** - 11.04.2013 09:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation