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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
21.03.2013, 18:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2013 18:09 von blind****.)
Beitrag: #1
Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Bisher kannte ich das folgende nicht von den umliegenden brandenburgischen Finanzämtern. Und zum Glück hat sich damit auch nur das "nette" FA Königs Wusterhausen hervorgetan. Aber ich halte es trotzdem für unangemessen:

Mandant aus dem Handwerksbereich (Gewinn nicht der Rede wert) vermietet daneben noch 3 Wohnhäuser (durch umfangreiche Sanierungen und aufgrund der nicht gerade "rosigen" Lage auf dem Wohnungsmarkt wird dort ebenfalls kaum Überschuss erzielt). Im Ergebnis betrugen die Ertragssteuern der letzten VZ nie mehr als 1 TEUR. Fristverlängerung wurde seitens der Finanzverwaltung immer ohne "Murren" gewährt. Für den VZ 2011 kommt es nun das erste Mal dazu, dass die Erklärungen bis 28.02.2013 noch nicht fertiggestellt sind.

Was macht aber das FA KW daraus ? Ich erhalte eine gesalzene Zwangsgeldandrohung. Nein, nicht etwa 300,- EUR für den Gesamtfall !!! Sondern unverschämte 4 x 300,- EUR = 1.200,- EUR, d.h. pro Erklärung + Bilanz jeweils 300,- EUR. Das angedrohte Zwangsgeld istb somit höher als die Steuer. Ist das eine neue Masche ?

Vor ca. 1 Woche wurde mir anlässlich von telefonischen Fristverlängerungsanträgen von unserem Haupt-FA noch erklärt, wie entspannt die Lage sei. Und es wurden in mehreren Fällen problemlos Fristverlängerungen bis 15.04.2013 gewährt !!! Und nun so etwas.

Man muss doch mal die berühmte Kirche im Dorf lassen. Bei 0-Fällen ist das wohl nicht angebracht. Was droht man denn bei Nachzahlungsfällen von mehreren TEUR an ? Und dann auch solche Unterschiede zwischen FÄ, die nur ca. 70 km auseinanderliegen.

Gruß
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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - blind**** - 21.03.2013 18:07

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