Neue StBVV und alte Verträge?
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30.01.2013, 15:50
Beitrag: #4
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RE: Neue StBVV und alte Verträge?
"...gilt längstens..." hab ich gelesen. Aber was soll mir das sagen? Schon klar, wenn ich einen Vertrag hab mit Laufzeit gilt die alte Gebührenverordnung längstens noch ein Jahr.
Und kürzestens? Und wenn ich in den schriftlichen Verträgen keine Laufzeit hab? Sondern diese jederzeit kündbar sind? Und somit mehr oder weniger immer neu der Auftrag vergeben wird? Gilt den der schriftliche Vertrag dann noch vor Gericht z.B im Jahr 2015, wenn längst nach StBVV abgerechnet wird, schriftlich aber noch StBGebV im (ur-)alten Vertrag steht? Sagt dann der Richter nicht: "...nicht wie vertraglich vereinbart nach StBGebV abgerechnet, damit Rechnung nicht gültig, bitte nach StBGebV abrechnen.."? Danke Showbee (und andere RA hier?) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 30.01.2013, 11:40
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 30.01.2013, 11:53
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013, 12:15
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 30.01.2013 15:50
Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013, 18:35
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 31.01.2013, 08:01
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 31.01.2013, 15:54
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 31.01.2013, 16:18
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - meyer - 31.01.2013, 22:33
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