nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
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10.01.2013, 18:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2013 18:17 von blind****.)
Beitrag: #1
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nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kommt vor dem Familiengericht ein Vergleich zustande, der folgendes abschließend regelt:
- Zugewinnansprüche - nachehelicher Unterhalt Ehefrau - Ansprüche Ausscheiden aus einer gemeinsamen GbR (gewerbliche Vermietung) der Ehefrau (25%-Anteil) - weitere Zahlungsansprüche Im Schriftsatz zum Vergleich sind diese obigen Ansprüche nicht einzeln mit EUR-Beträgen aufgeführt bzw. nicht konkret berechnet. Zur Erfüllung der Ansprüche wird wie folgt vorgegangen, wobei auch nicht angegeben ist, was wofür erfolgt: Die Ehefrau erhält 1/2 des Wohngrundstücks (Wert ca. 70 TEUR) und 30 TEUR in Geld. Der Ehemann erhält die GbR-Beteiligung (25%) der Ehefrau (Wert im Vertrag nicht angegeben !). Ich sehe hier 3 unterschiedliche steuerliche Beurteilungen: a) Die Übertragung des Wohngrundstücks und des Geldes an die Frau sind als Zugewinn steuerlich unbeachtlich und stellen kein Veräußerungsentgelt bzgl. des GbR-Anteils dar. Die Übertragung dieses GbR-Anteils an den Ehemann ist ebenfalls als Zugewinn zu sehen und steuerlich unbeachtlich. Der Ehemann führt die Buchwerte fort. b)Die Übertragung des Wohngrundstücks und des Geldes an die Frau sind als Schenkung zu sehen und stellen kein Veräußerungsentgelt bzgl. des GbR-Anteils dar. Die Übertragung dieses GbR-Anteils an den Ehemann ist als Schenkung zu sehen. Der Ehemann führt die Buchwerte fort. c) Die Übertragung des Wohngrundstücks und des Geldes stellt eine Gegenleistung für die Übertragung des GbR-Anteils dar. Folglich erzielt die Ehefrau einen steuerlichen Veräußerungsgewinn. Der Ehemann berücksichtigt entsprechende AK. Welche Variante ist die richtige bzw. ergibt sich noch ein ganz andere Beurteilung ? Ich tendiere eher zu Variante c). |
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