Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
09.01.2013, 10:33
Beitrag: #17
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Hast du nicht die Verlautbarungen gelesen? Da steht es doch:

Zitat:4.2.1 Erstellung ohne Beurteilungen

32 Gegenstand der Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

33 Dabei verwendet der Steuerberater die ihm vorgelegten Unterlagen, ohne deren Ordnungsmäßigkeit oder Plausibilität zu beurteilen. Dies setzt voraus, dass ihm keine offensichtlichen Anhaltspunkte vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und des daraus entwickelten Jahresabschlusses geben. Bei diesem Auftrag ist der Steuerberater nur für die normentsprechende Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen sowie für die von ihm daraufhin vorgenommenen Abschlussbuchungen verantwortlich. Vom Steuerberater im Rahmen seines Auftrags nicht entdeckte Mängel der Unterlagen und Informationen sowie sich daraus ergebende Folgewirkungen für den Jahresabschluss fallen nicht in die Verantwortlichkeit des Steuerberaters.

34 Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehört die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Auftragsumfang.

35 Werden Abschlussbuchungen vorgenommen, z. B. die Berechnung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, so beziehen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ohne eine Beurteilung ihrer Richtigkeit.

36 Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, hat der Steuerberater den Mandanten auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen, die ihm als Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, hinzuweisen, Vorschläge zur Korrektur zu unterbreiten und ggf. auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss zu achten.


Genau so. In abgewandelter Form sollte man dann diese Textbausteine in den schriftlichen Auftrag aufnehmen um eine Haftungsbeschränkung bzw. Streit im Nachhinein zu verhindern.

Die Frage bleibt dann nur: was sind "offensichtlichen Anhaltspunkte vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen" geben? Das beinhaltet m.E. einen Vergleich der Bilanzpositionen mit dem Vorjahr. Wenn also im Vorjahr 100.000 AfA gebucht worden und man nun 30.000 ermittelt ohne das es Zu- oder Abgänge gab, muss man sich daran setzen. Hier kann man dann m.E. folgendes regeln im Auftrag: Informationspflicht an Unternehmen ("bei Erstellung sind uns folgende erhebliche Abweichungen ggü Vorjahr aufgefallen ... können wir hier nicht überprüfen, ob plausibel, da nicht Auftragsgegenstand ... sollte doch geprüft werden, bitte um schriftlichen Auftragserweiterung gg. Honorar xyz"). Oder man schreibt gleich in den Auftrag: Plausibilitätsabweichungen ab EUR xxx sind telefonisch mit der Buchhalterin Frau xyz zu besprechen. Dann muss man das nur dokumentieren.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung - showbee - 09.01.2013 10:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation