Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
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08.01.2013, 13:07
Beitrag: #2
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RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Schau mal in die Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen unter 4.2.1. Dort die Randnummern 32 bis 36.
Das dürfte deine Frage beantworten "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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