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Finanzamt stellt Steuerbescheide persönlich zu?
22.11.2012, 18:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2012 19:15 von Jim.)
Beitrag: #1
Finanzamt stellt Steuerbescheide persönlich zu?
Hallo allerseits,


ich beschäftige mich mittlerweile seit 2 Jahrzehnten mit dem Steuerrecht, aber folgendes ist mir jetzt erstmalig auf den Schreibtisch gekommen:

Ein Berliner Finanzamt schreibt "...wurden die Bescheide ... am XX.XX.2012 um XX.XX Uhr durch einen Bediensteten des Finanzamts persönlich in den Briefkasten ihrer Mandantin eingelegt."

So weit, so gut. Die benannte Mandantin hingegen teilt dazu mit, sie habe ihre Wohnung 17 Tage vor dem vom Finanzamt genannten Termin an den Vermieter zwecks Abnahme zurückgegeben und jener habe noch am gleichen Tage ihr Namensschild vom Briefkasten entfernt. Die neue Wohnadresse könne dem Finanzamt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sein.

Bevor ich mir eine Meinung darüber zu bilden versuche, welche von beiden Seiten nun lügt, frage ich mich folgendes:

- Kommt es wirklich vor, dass ein Finanzamt Steuerbescheide durch seine eigenen Beamten zustellen lässt? Ich habe davon in, wie gesagt, 20 Jahren noch nie gehört. Andererseits habe ich auch noch eine so hohe Meinung von unserem Rechtsstaat, dass ich nicht ohne weiteres davon ausgehen möchte, seine Beamten würden lügen.

- Angenommen, es ist, wie die Mandantin sagt. Wäre es dann denkbar, dass das Finanzamt die zwei Wochen zwischen ihrem Auszug und der Zustellung der Bescheide genutzt hat, um - z.B. mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes oder durch Rückfrage beim ehemaligen Vermieter - die neue Anschrift ermittelt und an jene zugestellt hat?

Ansonsten fällt mir als mögliche Konstellation, bei der keiner von beiden lügt, nur ein, dass der Finanzbeamte dort im Haus erst mal vergeblich nach dem zutreffenden Briefkasten gesucht und (mangels Namensschild) keinen gefunden haben könnte, dann vielleicht irgendeinen Hausbewohner gefragt und der ihm den vormaligen Briefkasten der (längst ausgezogenen) Steuerpflichtigen gezeigt haben könnte, woraufhin der Beamte möglicherweise tatsächlich die Bescheide dort drin deponiert haben könnte. Dann hätten wir natürlich einen astreinen Bekanntgabemangel.

Irgendeine Empfangsvollmacht existierte übrigens im fraglichen Zeitraum nicht.
Die Bescheide tragen ein Datum, das genau zehn Tage nach dem angeblichen Auszug und eine Woche vor der angeblichen Zustellung liegt, und sind noch an die alte Adresse der Steuerpflichtigen adressiert.
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Finanzamt stellt Steuerbescheide persönlich zu? - Jim - 22.11.2012 18:36

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