Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
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24.09.2012, 18:40
Beitrag: #1
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Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Ich grübele über dem Wortlaut des § 19 Abs. 1 Satz 1 AO: "Für die Besteuerung ... ist das Finanzamt örtlich zuständig, ..." und frage mich: Soll damit eigentlich zugleich gesagt sein, dass bei diesem Finanzamt auch die Einkommensteuererklärung abzugeben ist?
Oder kann ich mir irgendeines der Finanzämter in der Bundesrepublik - u. U. in einem ganz anderen Bundesland als jenem, in dem ich wohne - aussuchen und dort meine Einkommensteuererklärung abgeben? Ich finde keine Vorschrift, die expressis verbis bestimmt, bei welchem Finanzamt die Steuererklärung *abzugeben* ist. Ich finde aber wiederum auch keine Parallele z. B. zu § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB I, wonach Anträge auf Sozialleistungen nicht nur vom zuständigen Leistungsträger, sondern auch von allen anderen Leistungsträgern, ja sogar von den Gemeinden oder - außerhalb Deutschlands - auch von den amtlichen Vertretungen der BRD entgegengenommen werden. Deswegen meine Frage: Gibt es im Steuerrecht eigentlich eine Vorschrift, die in ebenso wünschenswert eindeutiger Weise die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Einkommensteuererklärung regelt? |
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