RdV bei § 7h EStG
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14.09.2012, 11:18
Beitrag: #1
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RdV bei § 7h EStG
Mandant kauft Ende 10 denkmalgeschützte Immobilie. Aber eine Bescheinigung zur Gewährung des 7h liegt nicht vor. Abzugsbetrag wird im Bescheid also nicht gewährt.
Im Einspruchsverfahren wird eine "vorläufige Bescheinigung" nachgereicht, da der Antrag wohl recht spät gestellt wurde. Das FA will bis zu Ausstellung der endgültigen Bescheinigung jedoch kein RdV gewähren. Nur wie will ich später noch den Bescheid ändern? 173 ist nicht gegeben. Wäre denn die Bescheinigung ein Grundlagenbescheid? M.E. nach nicht. Hat jemand einen Rat? |
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RdV bei § 7h EStG - Opa - 14.09.2012 11:18
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 14.09.2012, 11:53
RE: RdV bei § 7h EStG - Opa - 14.09.2012, 12:56
RE: RdV bei § 7h EStG - meyer - 14.09.2012, 13:25
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 14.09.2012, 14:01
RE: RdV bei § 7h EStG - meyer - 14.09.2012, 20:02
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 15.09.2012, 09:43
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RE: RdV bei § 7h EStG - Opa - 15.09.2012, 10:56
AW: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 15.09.2012, 13:42
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