Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
RdV bei § 7h EStG
14.09.2012, 11:18
Beitrag: #1
RdV bei § 7h EStG
Mandant kauft Ende 10 denkmalgeschützte Immobilie. Aber eine Bescheinigung zur Gewährung des 7h liegt nicht vor. Abzugsbetrag wird im Bescheid also nicht gewährt.

Im Einspruchsverfahren wird eine "vorläufige Bescheinigung" nachgereicht, da der Antrag wohl recht spät gestellt wurde.
Das FA will bis zu Ausstellung der endgültigen Bescheinigung jedoch kein RdV gewähren.

Nur wie will ich später noch den Bescheid ändern? 173 ist nicht gegeben. Wäre denn die Bescheinigung ein Grundlagenbescheid? M.E. nach nicht. Hat jemand einen Rat?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RdV bei § 7h EStG - Opa - 14.09.2012 11:18
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 14.09.2012, 11:53
RE: RdV bei § 7h EStG - Opa - 14.09.2012, 12:56
RE: RdV bei § 7h EStG - meyer - 14.09.2012, 13:25
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 14.09.2012, 14:01
RE: RdV bei § 7h EStG - meyer - 14.09.2012, 20:02
RE: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 15.09.2012, 09:43
RE: RdV bei § 7h EStG - Jive - 15.09.2012, 09:43
RE: RdV bei § 7h EStG - Opa - 15.09.2012, 10:56
AW: RdV bei § 7h EStG - Stadtkatze - 15.09.2012, 13:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation