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Rente im Ausland
30.08.2012, 12:15
Beitrag: #1
Rente im Ausland
Hab hier einen Bescheid 2005 v. FA Neubrandenburg vorliegen, was ja für alle Auslandsrentner zuständig ist. "Die Veranlagung wurde von Amts wegen durchgeführt."

Er erhält 2 dt. Renten -> Besteuerung 50% -> zvE: 1.245,- -> 200,- ESt.

Fragen:
- KV/PV wird wohl nicht einbehalten? Kann man ausl. Beiträge geltend machen (ggf. auch 35a o.ä.)?
- Wie kommt man bei einem zvE von 1.245,- zu einer Steuer v. 200,-? Zumal im Bescheid steht: "Die Steuer gemäß § 50 (3) Satz 2 EStG wurde zu ihren Gunsten unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe v. 7.664,- nach dem Grundtarif ermittelt."
Bei mir hat der § 50 Abs. 3 keinen 2. Satz.
- Warum ist das Zahlungsziel hier 2 Monate?

Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen?
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Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012 12:15
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