Rente im Ausland
|
30.08.2012, 12:15
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Rente im Ausland
Hab hier einen Bescheid 2005 v. FA Neubrandenburg vorliegen, was ja für alle Auslandsrentner zuständig ist. "Die Veranlagung wurde von Amts wegen durchgeführt."
Er erhält 2 dt. Renten -> Besteuerung 50% -> zvE: 1.245,- -> 200,- ESt. Fragen: - KV/PV wird wohl nicht einbehalten? Kann man ausl. Beiträge geltend machen (ggf. auch 35a o.ä.)? - Wie kommt man bei einem zvE von 1.245,- zu einer Steuer v. 200,-? Zumal im Bescheid steht: "Die Steuer gemäß § 50 (3) Satz 2 EStG wurde zu ihren Gunsten unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages in Höhe v. 7.664,- nach dem Grundtarif ermittelt." Bei mir hat der § 50 Abs. 3 keinen 2. Satz. - Warum ist das Zahlungsziel hier 2 Monate? Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen? |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012 12:15
RE: Rente im Ausland - Timmy - 30.08.2012, 13:16
RE: Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012, 13:43
Rente im Ausland - showbee - 30.08.2012, 14:28
RE: Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012, 14:38
RE: Rente im Ausland - meyer - 30.08.2012, 19:10
RE: Rente im Ausland - Jive - 31.08.2012, 09:13
Rente im Ausland - showbee - 30.08.2012, 14:39
RE: Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012, 14:57
Rente im Ausland - showbee - 30.08.2012, 15:10
RE: Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012, 15:24
Rente im Ausland - showbee - 30.08.2012, 17:38
RE: Rente im Ausland - Opa - 30.08.2012, 18:25
RE: Rente im Ausland - Opa - 31.08.2012, 09:27
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste