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Änderung nach § 153 AO trotz Einspruch?
07.06.2012, 10:16
Beitrag: #1
Änderung nach § 153 AO trotz Einspruch?
Hallo,

FA fordert auf die Bilanzen und Steuererklärungen nach § 153 AO geändert abzugeben, da die zuvor in 2010 stattgefundene Bp (2006-2008) Auswirkungen hätte.

Wir haben aber Einspruch gegen die Prüfungsfeststellungen eingelegt und mit unseren fortgeführten Werten Erklärungen für 2009 und 2010 abgegeben.

Grundsätzlich bin ich ja dafür im ersten offenen Jahr die Bilanzen an die Prüfungsfeststellungen anzupassen, aber eben nicht, wenn die Bilanzansätze strittig sind.

Habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf oder hat das FA ein Brett auf den Kopf bekommen?

Ciao Dragon
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Änderung nach § 153 AO trotz Einspruch? - Dragon - 07.06.2012 10:16

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