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ig. Erwerb
03.02.2012, 10:13
Beitrag: #1
ig. Erwerb
Hallo,
vor dem Hintergrund, dass die Finanzämter ja zur Zeit etwas merkwürdig werden (Stichwort strafrechtliche Meldungen bei verspäteter Abgabe von UStVA), stellt sich gerade folgende Frage:
Ein Mdt macht seine Buchhaltung selber und meldet das ganze Jahr über seine ig.Erwerbe nicht an. Diese werden erst mit der Dezember-Anmeldung für das ganze Jahr angemeldet. Auswirkung auf die Zahllast ist ja 0,00 - aber strafrechtlich betrachtet wird die USt ja nicht pünktlich monatlich angemeldet.
Hat jemand Erfahrungen, inwieweit das geahndet wird? Sollte man doch vorsichtshalber berichtigte UStVA abgeben?
Gestern war in einem anderen Fall ein Bearbeiter etwas ungehalten, als §13b Umsätze erst in der Jahreserklärung erklärt wurden und nicht in den UStVA. Ich befürchte, dass da auch noch was nach kommt.
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ig. Erwerb - Eisvogel - 03.02.2012 10:13
RE: ig. Erwerb - zaunkönig - 06.02.2012, 14:59
RE: ig. Erwerb - tolledeu - 14.02.2012, 12:55

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