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Bescheid durch FA Änderbar?
19.10.2011, 15:44
Beitrag: #1
Bescheid durch FA Änderbar?
Hallo,

nun ist es gekommen wie vermutet. Eine EE liegt heute in der Post. Ich streite mich mit dem FA darüber, ob ein Verspätungszuschlag von 160,- auf 1.000,- durch Änderungsbescheid rechtswirksam ist.

Zum Ablauf: Mandant reicht seine ESt 2008 erst im April 2011 ein. Einzige Einkunftsquelle § 15 EStG aus 1-Mann GmbH & Co. KG. Die KG reicht ihre Bilanz und Steuererklärungen auch erst in 04/2011 für 2008 ein. M erhält eine Gewinnzuweisung in Höhe von 100.000,- EUR.

Im Januar 2011 ergeht ein geschätzter ESt-Bescheid 2008 mit einer Steuer von 5.000,- und einem Verspätungszuschlag in Höhe von 160,-.

Im Mai ergeht ein geänderter ESt-Bescheid 2008 unter VdN. Der Bescheid berücksichtigt die Übernahme der Einkünfte aus der GuE der KG und auch sonst ist der Bescheid so ergangen wie die Einkommensteuererklärung eingereicht wurde. Steuerfestsetzung erhöht sich auf 28.000 EUR der VZ bleibt in diesen Bescheid bei 160,- EUR. 3 Wochen später ergeht ein Bescheid über die Änderung des VZ für 2008 von 160,- auf 1.000,- EUR ohne Angaben nach welchem § geändert wurde.

Und hier liegt der Streitpunkt, ich sehe keine Änderungsmöglichkeiten, da dem FA keine neuen Tatsachen nach dem Erlass des zweiten Bescheid`s bekannt geworden sind. Nach mehrmaligen Anfragen kam die Korrekturnorm des FA. Sie haben den Bescheid nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO geändert. Aber da komme ich auch nicht hin. Mein Verständnis wäre, dass im geänderten Bescheid der VZ hätte angepasst werden können, aber für eine Änderung danach sehe ich keine Änderungsmöglichkeit.

Wie seht ihr das?

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Bescheid durch FA Änderbar? - tolledeu - 19.10.2011 15:44

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