Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
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29.08.2011, 12:27
Beitrag: #1
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Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR?
Ich habe folgende Konstellation: EM und EF waren zu je 50% an einem Grundstück beteiligt, das an die GmbH vermietet wurde (diese gehört zu 100% dem EM).
Die Frau EF ist gestorben. Jetzt gehört das Grundstück zu 75% dem EM und zu je 12,5% den Kindern. Die Tochter wird auch nie in die GmbH einsteigen. Eigentlich hätten wir ja jetzt eine Betriebsaufspaltung, die ich nicht haben will. Allerdings gilt für Erbengemeinschaften nach § 2040 (1) BGB: > Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. Ähnliches gilt ja für eine GbR. Bin ich da dann echt draußen? Oder "droht" die Betriebsaufspaltung immer noch? Weil dann müsste ich das umgestalten... wie auch immer Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - höfner501 - 29.08.2011 12:27
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - tosch - 29.08.2011, 14:00
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - höfner501 - 29.08.2011, 15:10
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - tosch - 29.08.2011, 16:19
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - Taxman - 29.08.2011, 19:56
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - showbee - 29.08.2011, 21:23
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - höfner501 - 30.08.2011, 08:13
RE: Ist eine Erbengemeinschaft eine GbR? - Taxman - 30.08.2011, 19:57
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