Welcher Erbe ist zuständig?
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30.06.2011, 18:29
Beitrag: #6
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RE: Welcher Erbe ist zuständig?
tosch schrieb:Aber ich habe wohl, da MIR der Fall ja inzwischen ganz gut bekannt ist, übersehen, mitzuteilen, dass der Verkauf des Erbes mittels notariellem Erbteilungsübertragungsvertrag vorgenommen wurde. Ist mir megapeinlich .Und wo liegt der Unterschied zwischen solch einem Erbteilungsübertragungsvertrag und einem ganz normalen Kaufvertrag? tosch schrieb:also hat sie ja doch gewusst, dass sie da einen Anteil am Betrieb geerbt hat...Eisvogel schrieb:Es leuchtet doch nicht ein, dass die Tante überhaupt nicht wüsste, was sie geerbt hat. Wer verkauft denn etwas an jemanden, mit dem er sich nicht besonders gut versteht für einen Preis X, ohne sich in irgendeiner Weise zu informieren, was er da verkauft? So dumm kann ja eigentlich niemand sein.Schöne Theorie! Wenn sie also ausschließlich BV geerbt hat, dann wäre der Wert des BV vom Bertriebsstätten-FA gesondert festzustellen, § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG. Ich glaube, ich würde ihr raten, mal zu prüfen, ob man gegen M zivilrechtlich vorgehen kann. Grüße Eisvogel |
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Welcher Erbe ist zuständig? - tosch - 28.06.2011, 17:12
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - Eisvogel - 28.06.2011, 20:00
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - tosch - 30.06.2011, 14:23
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - Eisvogel - 30.06.2011 18:29
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - zaunkönig - 29.06.2011, 06:43
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - supalarsi - 29.06.2011, 10:48
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