Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
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24.02.2011, 19:58
Beitrag: #1
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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Finanzamt sagt, die Änderung eines unter VdN stehenden Schätzungsbescheides sei nur möglich, wenn die Steuererklärung mit Jahresabschluss vorgelegt wird. Ich meine, zur erfolgreichen Begründung des Änderungsantrages nach §164 (2) AO müßte jeder andere Beweis über die Besteuerungsgrundlagen genügen (z.B. vorläufiger Jahresabschluss, BWA). Ich finde aber nirgendwo einen Hinweis. Wer weiß was?
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