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Verschärfung § 42 AO
16.08.2007, 07:52
Beitrag: #5
RE: Verschärfung § 42 AO
Hallo,

tja, so ist dass, wenn man aus erster Hand fehlinformiert wird.

Die Damen und Herren im Bundesfinanzministerium, und an oberster Stelle Peer Steinbrück, scheinen hier völlig unterschiedlicher Auffassung zu sein. Dummerweise wurden entsprechende Informationen auch an die Presse lanciert, wohl aber nur auf inoffiziellem Weg. Und hier liegt meine Gegenprüfung.

Fakt ist, dass es von Seiten der Union einige Stimmen gibt, die den alten § 42 AO beibehalten wollen, weil sie keine Notwendigkeit einer Änderung sehen, sich also der 99%igen Meinung aller Berufs- und Wirtschaftsverbände anschließen.

Wortwörtlich (aber sinngemäß) wurde von Herrn Steinbrück auf einem Empfang gesagt: "Die Regelung des § 42 AO, wie sie im Jahressteuergesetz 2008 vorgesehen ist, ist rechtlich nicht notwendig und dient letztlich nicht der geplanten steuerlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, die von der Regierung und insbesondere von seinem Ministerium bis zum Jahr 2012 vorgesehen ist. Die alte gesetzliche Regelung wird fortbestehen".

Und da mir eine Pressemitteilung einer ansonsten zuverlässigen Quelle, auf ganz offiziellem Informationsweg zugekommen ist, habe ich meinen Beitrag verfasst. Sonst hätte ich es gelassen.


Fakt ist also, dass der Entwurf zur Änderung des § 42 AO in leicht modifizierter Form verabschiedet wurde und dann wohl demnächst gelten dürfte.
Folge werden wohl erhebliche steuerrechtliche Streitigkeiten sein.


Man lernt halt nie aus. Für die Zukunft werde ich mit Informationen noch vorsichtiger sein.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Verschärfung § 42 AO - zaunkönig - 04.08.2007, 13:06
RE: Verschärfung § 42 AO - Petz - 04.08.2007, 13:21
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