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§ 151 AO
02.08.2007, 18:42
Beitrag: #1
§ 151 AO
Hallo allerseits !

Ich wüsste mal gerne, wie weit, eurer Meinung nach, § 151 AO bzw. AEAO auslegbar ist!
Folgende Fallkonstellationen:

1) Eine alleinstehende Frau, keine Kinder, Stkl. I, BAL 11.000 Euro im Jahr, spricht nur sehr gebrochen deutsch, deutsch lesen kann sie überhaupt nicht!

2) Eine, der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtige Frau, ledig, keine Kinder, BAL 10.000 Euro im Jahr (Steuer ist angefallen)!

3) Wie Fall 2, jedoch BAL für 6 Monate nur 5.000 (Steuer ist angefallen), der verbleibende Zeitraum ALG II

4) Eine 90jährige Frau, KB 100 % (+ Merkzeichen H), 2 gesetzliche Renten, eine kleine Pension, z.v.E. liegt knapp über´m Grundfreibetrag!


Alle 4 Personen sprechen beim für sie zuständigen FA vor, berufen sich auf o.g. Paragraphen, haben den Mantelbogen Seite 1 vollständig ausgefüllt und haben alle für die sonstigen Eintragungen benötigten Unterlagen dabei!

Darf der Finanzbeamte in einem oder mehrere der Fälle, alle fehlenden Angaben ergänzen und somit die Erklärung von Amts wegen fertigstellen?

Freu mich auf Eure Meinung!

Jigsaw
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§ 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007 18:42
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 22:42
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