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Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
21.08.2010, 15:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2010 15:11 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
showbee schrieb:Frage am Rande: Siezen wir uns?
Jedenfalls ich sieze andere. Andere können das handhaben wie sie wollen, ich habe nichts dagegen und stoße mich auch nicht daran.

Warum, weiß ich auch nicht ganz so genau. Ist wohl eine Mischung aus mehreren Gründen:

1. Bin ich da erzkonservativ veranlagt, so dass mir ein kumpelhafter Umgang mit Leuten, die ich nicht real gut kenne, nicht so liegt. Dass "Du" ist daher der wirklich guten (privaten) Bekanntschaft vorbehalten, die ich bei einer rein virtuellen Kommunikation insbesondere in einem Fachforum normalerseise nicht als gegeben sehe.

2. Ich gehöre noch zur Vor-Computer-Generation. Meinen ersten PC habe ich erst im Studium angeschafft. Da bin ich zum Teil wohl schon zu alt für manche Gepflogenheiten im Web.

3. Ich arbeite in einem konservativen Büro, wo ich mich bis heute mit nahezu dem gesamten Kollegenkreis sieze. Ist also eine alte Gewohnheit, ohne dass ich der Meinung wäre, dass das der einzig richtige Weg ist.

4. Bin ich damit eigentlich immer gut gefahren.
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RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - meyer - 21.08.2010 15:11

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