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GmbH & Co.KG
28.05.2010, 12:28
Beitrag: #3
RE: GmbH & Co.KG
Hallo,

so ähnlich habe ich mir das auch vorgestellt. Ich wollte mit der KG anfangen dabei aber das SBV nur mit dem gemieteten Grundstück berücksichtigen, die GmbH-Anteile also ersteinmal raus lassen. Ich denke dass ich das so machen muss, da ich ja einen Anteil für die GmbH am BV der KG brauche.

Dann ermittle ich nach dem Stuttgarter Verfahren den Wert der GmbH-Anteile um danach mit diesen Werten das BV der KG endgültig erneut zu berechnen.

Danke für den Brainstorm
LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Nachrichten in diesem Thema
GmbH & Co.KG - tolledeu - 27.05.2010, 09:02
RE: GmbH & Co.KG - zaunkönig - 27.05.2010, 14:23
RE: GmbH & Co.KG - tolledeu - 28.05.2010 12:28
RE: GmbH & Co.KG - Dragon - 28.05.2010, 13:27
RE: GmbH & Co.KG - tolledeu - 31.05.2010, 09:50

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