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Abgabefrist 30.09. statt 31.05. bei StB?
04.07.2009, 19:57
Beitrag: #7
RE: Abgabefrist 30.09. statt 31.05. bei StB?
Für § 370 AO spielt aber die Abgabefrist keine Rolle, es kommt vielmehr darauf an, ob zum Zeitpunkt der Abgabe die Veranlagungsarbeiten des betreffenden Jahres im Wesentlichen abgeschlossen waren ...

(Fälle nach vorheriger zu niedriger Schätzung natürlich ausgenommen).
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RE: Abgabefrist 30.09. statt 31.05. bei StB? - meyer - 04.07.2009 19:57

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