Sofortmeldungen
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09.02.2009, 14:24
Beitrag: #1
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Sofortmeldungen
Ich muss meine Mandanten erziehen, weil es mit den Sofortmeldungen nicht klappt. Jetzt heißt es überall, dass ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld in Höhe von 25.000 € gehndet werden könne. Aber wo stehen die 25.000 €? § 320 SGB VI spricht nur von 2500 €.
Bin etwas ratlos frankts |
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Nachrichten in diesem Thema |
Sofortmeldungen - frankts - 09.02.2009 14:24
RE: Sofortmeldungen - frankts - 09.02.2009, 14:37
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