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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
03.03.2009, 11:57
Beitrag: #31
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Und dann rufen sie mich an, daß sie auf die Unterlagen von Mandant X warten. und wenn ich sage, daß die im selben Brief wie die Unterlagen von Y und Z waren (die aber im FA da sind), behaupten sie immer noch es wären keine Unterlagen bei ihnen eingetroffen. So was nervt mich.

Ach, das gabs doch schon bei den selben Steuerpflichtigen. Wie oft "verschwanden" UStE und FuE die man einfach der Ehegattensteuererklärung oben drauf gelegt hatte. Selbst deutlichste Trennungen in Heftstreifen halfen oft nichts, die Erklärungen zur abweichenden Steuernummer eines Ehegatten waren "weg"! Abhilfe: Musterbrief schreiben. Also dick und fett nur schreiben "erhalten Sie die StE für die folgenden Steuernummern...", denn Briefe werden in jedem Fall gelesen und nicht "wegsortiert".
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03.03.2009, 12:46
Beitrag: #32
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Alle Unterlagen zu einer Erklärung sind mit einem Anschreiben getrennt in einer Klarsichtfolie. Mehr kann ich nicht tun, sollen sie doch ihren S...haufen mal in Ordnung bringen. Mich nervt nur die Dreistigkeit: "Wir haben definitiv keine Unterlagen." Und 4-5 Wochen später sind die Unterlagen auf einmal da. Sad
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03.03.2009, 14:06
Beitrag: #33
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Mich nerven diese Anrufe, dass die USt-Erklärung oder so fehlt.
Nachschicken wäre ja so kein Problem, aber das Formular muss ja erst noch vom Mandanten unterschrieben werden...also erst zum Mandant, mit der Bitte um erneute Unterschrift (der sich dann fragt, wieso der Berater das vergessen hatte...), und von dort weiter ans FA.

Zu den verlorenen Unterlagen:
Hab mal ein Verkehrwertgutachten ans FA geschickt, mich dann mit dem Bearbeiter noch drüber unterhalten, aber nicht geeinigt.
Er wollte sich´s nochmal anschaun.
Ein drieviertel Jahr später-immer noch nichts vom Bearbeiter gehört.
Also hab ich angerufen: "Welches Gutachten? Ich hab kein Gutachten?"
Klasse, oder?
Wieder ein dreiviertel Jahr später war´s kommentarlos bei der Post...

-----------------
LG
Clematis
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03.03.2009, 14:11
Beitrag: #34
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
USt-, GewSt- Erklärungen kann man doch per Elster in authentifizierter Form senden. Spart doch etwas den Aufwand und den Papierberg.
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03.03.2009, 14:37
Beitrag: #35
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:USt-, GewSt- Erklärungen kann man doch per Elster in authentifizierter Form senden. Spart doch etwas den Aufwand und den Papierberg.
Wobei mir der Sinn des Ganzen (also speziell für mich) nicht ganz klar ist. Wenn ich ohne Authentifizierung übermittle, muß der Mandant die Erklärung unterschreiben und an das FA schicken. Für mich also kein Aufwand. Mit Authentifizierung schickt er sie (oder ein anderes Dokument) an mich zurück, damit ich die Bestätigung der Richtigkeit in den Akten habe. Das muß ich dann lochen, abheften und es nimmt Platz weg. Verursacht also Aufwand.

Oder bietet mir das Verfahren irgendwelche Vorteile, die ich nicht kenne?

Gruß

towel day
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03.03.2009, 15:04
Beitrag: #36
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
towel day schrieb:Mit Authentifizierung schickt er sie (oder ein anderes Dokument) an mich zurück, damit ich die Bestätigung der Richtigkeit in den Akten habe.
Nö, halte ich für überflüssigen Papierkram.
Authentifiziertes Elstern geht am schnellsten - und unbürokratischsten.
Ich schicke doch nur eine Erklärung ans Finanzamt, deren Inhalt ich vorher mit dem Mandanten abgesprochen habe.
Der Mandant bekommt seine Ausfertigung der Steuererklärung. Damit hat er alles, wovon er Kenntnis haben muss. Wenn er dann irgendwann feststellt, der Inhalt passt ihm nicht, kann er das immer noch mitteilen.
Und mit der Unterschrift bestätigt der Mandant nicht die Richtigkeit - davon haben die meisten eh keine Ahnung - sondern nur seine Kenntnis.
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03.03.2009, 15:14
Beitrag: #37
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Sehe ich auch so. Ich habe ein Schriftstück, daß er mir gegenüber alle Angaben wahrheitsgemäß usw. ... gemacht hat. Das Schreiben kann auch für mehrere Jahre gelten.
Die Erklärungen schicke ich dann später in auth. Form zum FA. Später eine ggf. vergessen USt Erklärung kann man dann auch noch problemlos hinterherschicken.
Der größte Vorteil ist eben, daß man die Erklärung nach dem Mandantenbesuch erstellen kann und ohne nochmaliges kontaktieren dann zum FA senden kann. Denn die normale Elster Erklärung müsste der Mandant ja sonst nochmal unterschreiben. Gerade bei mir ist dies eine große Arbeitserleichterung, da ich viele Mandanten habe, die nicht vor Ort sind.
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03.03.2009, 15:54
Beitrag: #38
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Denn die normale Elster Erklärung müsste der Mandant ja sonst nochmal unterschreiben. Gerade bei mir ist dies eine große Arbeitserleichterung, da ich viele Mandanten habe, die nicht vor Ort sind.
Schicken Sie dem Mandanten eine Kopie der Erklärung? Wenn ja, ist es doch kein Aufwand, die verkürzte Erklärung mitzuschicken.

Ohne Bestätigung durch die Unterschrift des Mandanten sehe ich da massive Haftungsgefahren. Irgendwann heißt es, "das hat der StB alles ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung in die Erklärung geschrieben". Und ohne Dokumentation schaut man da alt aus. Unterschreibt der Mandant die Erklärung, kann er sich darauf m.E. schwerlich berufen.

Die Fälle wird es sicher nicht sehr oft geben und nicht bei jedem. Aber es wird sie geben.

Gruß

towel day
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03.03.2009, 16:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 16:33 von Petz.)
Beitrag: #39
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Auch wenn es nicht ganz hierher passt:

Bitte die E?'s per Elster ?tteln..... (ab VZ 2008 kann man EÜR auch getrennt von der ESt übermitteln)

Und ESt mit vielen Anlagen AUS auch.....
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03.03.2009, 16:33
Beitrag: #40
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Schicken Sie dem Mandanten eine Kopie der Erklärung? Wenn ja, ist es doch kein Aufwand, die verkürzte Erklärung mitzuschicken.
Nein, wovon denn auch eine Kopie? Die verkürzte Erklärung wird ja gar nicht ausgedruckt, und wenn, könnte der Mandant sowieso nicht viel damit anfangen.

Zitat:Ohne Bestätigung durch die Unterschrift des Mandanten sehe ich da massive Haftungsgefahren.
Wozu gibt es denn das authentifizierte Verfahren. Der kleine Privatmann wird es kaum nutzen.
Ich habe zumindest eine Erklärung, daß der Mandant mir gegenüber alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat.

Zitat:Irgendwann heißt es, "das hat der StB alles ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung in die Erklärung geschrieben".
Das müsste er mir erstmal nachweisen, daß ich verkehrte Angaben gemacht hätte, außerdem gibt es ja zu den meisten Dingen einen Beleg. Viel könnte ich mir gar nicht ausdenken.
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