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# 2 : Steuerberatungskosten
17.03.2008, 13:17
Beitrag: #1
# 2 : Steuerberatungskosten
noch anhängig: FG Baden-Württemberg (Az. 5 K 186/07)

ablehnend entschieden: FG Niedersachsen (Az. 10 K 103/07), aber Revision zum BFH zugelassen (Az. beim BFH noch nicht bekannt)

Die Kläger haben angekündigt, die Sache bis vor das BVerfG zu betreiben.

OFD Karlsruhe lässt Einsprüche derzeit "faktisch" ruhen

OFD Koblenz lässt Einsprüche unter dem Verweis auf obige Verfahren ruhen (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO) (da gibt es eine Rundverfügung v. 2.08.07 - S 2221 A - St 32 3).

OFD Rheinland hat Ihre Finanzämter nach Abstimmung mit dem FinMin NRW mittels einer internen Verfügung angewiesen, die Einspruchsverfahren zum Ruhen zu bringen (§ 363 AO, s.o.)

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17.03.2008, 13:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2008 10:40 von Clematis.)
Beitrag: #2
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Aus dem heutigen Newsletter vom stbnetz:

Zitat:Streit um private Steuerberatungskosten jetzt beim BFH

Gegen die Nichtabziehbarkeit privater StB-Kosten ist mittlerweile ein Verfahren beim BFH anhängig (AZ beim BFH: X R 10/08). Sie sollten entsprechende Fälle unter Berufung auf § 363 Absatz 2 Satz 2 AO unbedingt offen halten, da gegen die Nichtabziehbarkeit privater StB-Kosten gravierende Argumente sprechen.


[ich hab die folgenden Beiträge mal abgetrennt!
Ich denke, wir halten uns die einzelnen Threads frei von Kommentaren, damits übersichtlicher bleibt, und fachliche Ergänzungen nicht untergehen. Für Kommentare hab ich jetzt mal in diesem Forum einen neuen Kommentar-Thread gemacht, weil die ja auch wichtig sind!
LG CLematis]

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LG
Clematis
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07.04.2009, 14:03
Beitrag: #3
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
gerade erhalten
Zitat:Pressemitteilung
FinMin Bayern 30.3.2009
Private Steuerberatungskosten wieder bei der Einkommensteuer berücksichtigen!
„Die privaten Steuerberatungskosten sollen künftig wieder als Sonderausgaben abziehbar sein! Die Erfahrung der vergangenen Monate zeigt: Die Änderung hat nicht die versprochenen Effekte gebracht, schlimmer noch, der Ärger überwiegt. Ich freue mich deshalb, dass unsere bayerische Gesetzesinitiative im Finanzausschuss des Bundesrates eine Mehrheit gefunden hat“, stellte Finanzminister Georg Fahrenschon bei der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer in Würzburg am Montag (30.3.) fest. „Mit unserer Gesetzesinitiative soll die aufwändige Aufteilung der Steuerberatungskosten in abzugsfähige Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten einerseits und nicht abzugsfähige private Kosten andererseits entfallen“, betonte Fahrenschon. Er hofft, dass auch der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag dem Votum des Finanzausschusses folgt. Mit Blick auf Berichte, nach denen Bundesfinanzminister Steinbrück bereit ist, die Wirtschaft in der Krise befristet mit Steuererleichterungen zu entlasten und hierfür Zinskosten und Verluste steuerlich besser zu berücksichtigen, forderte Fahrenschon: „Arbeiten statt Ankündigen - das ist nötig, wenn es um die dringende Beseitigung Krisen verschärfender Regelungen bei der Unternehmenssteuer geht. Fakt ist: Es hat viel zu lange gedauert, bis Herr Steinbrück die Zeichen der Zeit erkannt hat: Seit Herbst 2008 dringt Bayern auf zwingend notwendige Nachbesserungen. Noch bei den Verhandlungen zum Konjunkturpaket II wurde Bayern hierfür heftig kritisiert, obwohl der Handlungsbedarf schon Ende des Jahres 2008
offensichtlich war“, erinnerte Fahrenschon.
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14.04.2010, 19:12
Beitrag: #4
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Mist!

Vom BFH abschlägig entschieden: X R 10/08. => Mantelbogen kann jeder Steuerbürger selber ausfüllen.

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15.04.2010, 08:56
Beitrag: #5
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Catja schrieb:Mist!

Vom BFH abschlägig entschieden: X R 10/08. => Mantelbogen kann jeder Steuerbürger selber ausfüllen.

...... und die Anlage Kind und Vorsorgeaufwendungen und wer weiß was noch kommt....Sad

T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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15.04.2010, 10:03
Beitrag: #6
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Hoffen wir auf ein schnelles Einlegen einer Verfassungsbeschwerde....

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15.04.2010, 15:40
Beitrag: #7
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Catja schrieb:Hoffen wir auf ein schnelles Einlegen einer Verfassungsbeschwerde....

Ich hoffe mit.
Wir müssen nun abwarten, ob gegen das BFH-Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Dies wäre von der unterlegenen Klägerseite nur konsequent.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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15.04.2010, 16:33
Beitrag: #8
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Schließe mich der Hoffnung an.
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15.04.2010, 16:48
Beitrag: #9
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
habt ihr die begründung gelesen? für mich klang die begründung ziemlich schlüssig und aufgrund dessen sehe ich für eine erfolgreiche verfassungsbeschwerde eher schwarz

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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16.04.2010, 13:23
Beitrag: #10
RE: # 2 : Steuerberatungskosten
Hallo,

den Mantelbogen mag man ja noch ausfüllen können, allerdings wird es mit der Anlage Kind oder bei den Vorsorgeaufwendungen schon schwieriger.

Und ich kann mich an Urteile des BFH erinnern, da haben selbst die Richter zugeben müssen, dass sie nicht mehr in der Lage sind die Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen zu können. Seitdem sind die Formulare sogar noch ausgeufert.


Einerseits verlangt man die Abgabe einer Seuererklärung eines immer ausufernden Systems das letztlich nur noch aus Wenn und Aber besteht und längst eine klare allgemeinverbindliche Linie verloren hat. Dazu die Aussonderung immer neuer Formulare aus dem Mantelbogen heraus.

Die Gesetzestexte werden immer unverständlicher, die Halbwertzeit der Gesetze beträgt mitunter nur Monate. Ein einfachgesetzliches Erklärungsverfahren müsste wieder her, denn so ist der "normale" Steuerpflichtige nicht mehr in der Lage eine Steuererklärung abzugeben, die er uneingeschränkt unterschreiben kann ohne nicht gleich im Bereich der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung zu wandeln.

Wir müssen alle selbst zugeben, dass wir nicht mehr in der Lage sind die einzelnen steuerlichen Tatbestände richtig zu erfassen und die Gesetze exakt anzuwenden. Und Ihr seid die Profis.


Wenn ich allerdings in der Konsequenz verpflichtet bin die Steuererklärungen abzugeben, andererseits aber ohne Hilfe keine Erklärung mehr anfertigen zu können, dann muss der Abzug der dafür notwendigen Fremdkosten auch möglich sein.

Alternative Möglichkeit kreativer Steuergestaltung im Sinne der Abzugsfähigkeit für den Mandanten kann dann folglich nur sein, den Mantelbogen mit dem Mindestsatz abzurechnen und bei den Einkünften als Mindestbetrag den Durchschnittssatz anzusetzen.

Nicht zu vergessen, dass wir ja schon keinen WK-Abzug mehr bei den Kapitaleinkünften haben, da die pauschale Besteuerung eine Abgeltung ist. Vergleichsrechnung hinsichtlich der Günstigerprüfung zwischen Veranlagung und Pauschalierung fallen auch schon unter den Tisch.

Und wenn jetzt, wie in einem anderen Thread beschrieben, die Verwaltung auch noch die Steuerberatungskosten hinsichtlich der Angemessenheit überprüft - und gegebenenfalls als Korrektiv eingreift - dann stellt sich die Frage warum überhaupt noch Stb-Kosten zum Abzug zulassen?

Das System ist ein fauler Zahn. Er stinkt und modert vor sich hin und greift immer weiter um sich um benachbarte Bereiche zu infizieren. Und anstatt den Zahn zu ziehen oder zu behandeln werden, in Form von netten Versprechungen und korrumpierten Zuwendungssystemen, Schmerztabletten vergeben, die in unterschiedlicher Dosierung jeweils verteilt werden.

Aldous Huxley - Schöne neue Welt

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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