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GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
21.12.2018, 15:03
Beitrag: #1
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Hallo zusammen,
so kurz vor Weihnachten und ich muss noch etwas rechtlich hinbekommen für den Januar. Und ich komme grad nicht weiter:

Eine derzeitige GbR betreibt eine wertvolle selbst geschaffene Domain (Wert ca. 1 Mio. unstrittig)
Nun möchten beide Geselschafter (je 50%) eine GmbH gründen und dort die Umsätze mit der Domain verwerten.

Die Domain ist auf einen der Gft`er angemeldet. Ich gehe also von Sonder-BV des Gft`ers bei der derzeitigen GbR aus.

Es ist geplant die GbR als Aufgeldverpflichtung neben einer Bargründung in die GmbH einzubringen. (damit soll der Sachgründungsbericht vemieden werden und eine Kapitalrücklage eingebucht werden, alles nach § 20 UmwStG)

Aber der Anwalt rät davon ab die Domainrechte auf die GmbH zu übertragen, damit im Insolvenzfall keine Probleme mit den Zugriffsrechten entstehen. Tja darf die GmbH denn dann einfach so die Umsätze erwirtschaften?
Kann die Domain auch ohne Rechteübertragung auf die GmbH dort in die GmbH steuerlich eingebracht werden?

Wir wollen die Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden. Die Domain ist eindeutig eine wesentliche Betriebsgrundlage (auch wenn immateriell u nicht bilanziert denke ich.)
Die GmbH soll eigentlich die Domain Haftungstechnisch schützen. Geht das überhaupt, wenn die GmbH nicht Eigentümerin ist?

Wenn die GmbH die Domain nutzt, ist entsprechend faktisch doch wirtschaftliches Eigentum anzunehmen oder? Alles soll unentgeltlich überlassen werden.
Irgendwelche Ideen jemand??? Cool
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21.12.2018, 20:01
Beitrag: #2
RE: GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Warum verpachtet man nicht die Domain an die GmbH? Ich denke das hatte der Anwalt im Sinn. GbR dürfte ohnehin schon gewerblich sein, also schadet eine Betriebsaufspaltung nicht (Domain ist schon BV). Wenn die Domain auch nur einem der GbRGesellschafter gehört und tatsächlich SBVI ist, wäre das auch dann deutlich leichter mit der GmbH Gründung. Oder ist in der GbR-Gesamthand noch wesentliches BV?
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[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag:
cairomax (21-12-2018), phönix (22-12-2018)
21.12.2018, 23:10
Beitrag: #3
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
(21.12.2018 20:01)showbee schrieb:  Warum verpachtet man nicht die Domain an die GmbH? Ich denke das hatte der Anwalt im Sinn. GbR dürfte ohnehin schon gewerblich sein, also schadet eine Betriebsaufspaltung nicht (Domain ist schon BV). Wenn die Domain auch nur einem der GbRGesellschafter gehört und tatsächlich SBVI ist, wäre das auch dann deutlich leichter mit der GmbH Gründung. Oder ist in der GbR-Gesamthand noch wesentliches BV?


Ja die gleiche Idee kam mir heut auch schon, die Domain kann ja auch unentgeltlich überlassen werden. Dadurch werden nur die Anteile an der GmbH Sonder-BV u das wollte ich eigentlich vermeiden, aber du hast recht....es ist eh schon gewerblich.

Macht eine unentgeltliche Verpachtung Sinn oder legt man besser einen Betrag fest um z.B. Den GewSt-FB 24.500 auszunutzen? Zumindest das müsste ja schon ein Vorteil sein.

Daaanke.


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22.12.2018, 11:20
Beitrag: #4
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Warum unentgeltlich? Will das der Gesellschafter?

Im Übrigen muss man prüfen, ob damit nicht wesentliche WG zurückbehalten werden. Deswegen die Frage, ob daneben in der GbR noch stille Reserven enthalten sind, die man zwingend nicht realisieren sollte.
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23.12.2018, 13:56
Beitrag: #5
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Ja die Domain ist wesentlich. BV. Würde die GbR dann so belassen, wie sie ist und nur die Domain verpachten.

Das Problem ist das der Inhaber def Domain in Asien lebt u der Andere in Deu. Wenn ich die Domain verpachte, zahlt er definitiv schönmacht für seinen Gewinnanteil EStE in Höhe des Grundfreibetrags ca. 9.000€ mehr weil er hie beschränkt Steuerpflichtig ist.

Wenn die GbR die Domain verpachten würde, wären die Einn. Daraus dann nur Sonder BE des Inhabers oder der GbR? Also die Brüder wollen sich das Geld 50/50 teilen.


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23.12.2018, 14:32
Beitrag: #6
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Zurück auf Start:

Wer soll denn Geld verdienen? Wie soll der „Ausländer“ Geld bekommen und wofür? Wirklich nur 50%, obwohl ihm allein die WG gehören?

Was soll denn die GbR an der beschränkten Steuerpflicht des „Ausländers“ ändern?

Warum machst du gedanklich bei der beschränkten Steuerpflicht Schluss? Was sagt das Abkommen? Ggf muss DE ja freistellen und ggf ist der Steuersatz in „Asien“ (welches Land genau?) ja sogar günstiger? Lizenzgebühren sind nach OECD MA jedenfalls idR im Wohnsitzstaat zu besteuern.

Zudem sollte man mal § 50a EStG durchprüfen.
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23.12.2018, 15:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2018 15:55 von cairomax.)
Beitrag: #7
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
(23.12.2018 14:32)showbee schrieb:  Zurück auf Start:

Wer soll denn Geld verdienen? Wie soll der „Ausländer“ Geld bekommen und wofür? Wirklich nur 50%, obwohl ihm allein die WG gehören?

- -also das sind Brüder, haben die Domain zusammen ins Leben gerufen. Nur es wurde halt auf einen der beiden angemeldet.

Was soll denn die GbR an der beschränkten Steuerpflicht des „Ausländers“ ändern?

- -Ursprünglich sollte die Domain ausschließlich in der GmbH verwertet werden, das wurde durch den Anwalt abgeraten wg. Problemen bei möglicher Insolvenz der GmbH. Also zurück auf Start, die GbR bleibt mit Betriebsaufspaltung. GmbH pachtet die Domain (entgeltl. Oder unentgeltlich.) Aber Domain =SBV in GbR, dort von Bruder1 (wohnhaft Taiwan 🇹🇼). Wenn nun aus der GmbH Gelder an diesen über SBE fließen, sind die doch als Einkünfte in Deu zu deklarieren wg. Der Betriebsstätte hier in Deu, das soll auch hier bleiben. In Deu gibt es aber den Grund-FB nicht mehr für ihn, weshalb ich lieber die Gelder in der GmbH thesaurieren würde. Dort kann man ja auch den Lohn entsprechen anpassen. Der verdient genug separat im Ausland. Glaubst du das verlagert sich nach Taiwan mit der GbR? das hab ich noch nicit geprüft.

Warum machst du gedanklich bei der beschränkten Steuerpflicht Schluss? Was sagt das Abkommen? Ggf muss DE ja freistellen und ggf ist der Steuersatz in „Asien“ (welches Land genau?) ja sogar günstiger? Lizenzgebühren sind nach OECD MA jedenfalls idR im Wohnsitzstaat zu besteuern.

Gilt das auch für meinen Fall mit den Lizenzgebühren?, wenn die Domain SBV in der GbR in Deu ist? 🤔

Zudem sollte man mal § 50a EStG durchprüfen.





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Ich denke es wird durch den Gft‘er als Person (Transparenzprinzip) in Deu eine Betriebsstätte begründet. Dann wären nicht nur die originär durch die Gesellschaft erzielten Einkünfte als Betriebsstättengewinne, sondern auch die Sondervergütungen als solche zu erfassen. Und dafür muss der Ausländer hier in Deu mehr steuern zahlen, als wenn die GmbH unentgeltlich pachtet. So kann hier gesteuert werden, wann mal etwas ausgeschüttet wird oder der Lohn angepasst wird. Sehe ich das falsch?



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23.12.2018, 18:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2018 18:37 von showbee.)
Beitrag: #8
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Und wie ist es aus Sicht des Wohnsitzstaats? Die meisten Staaten kennen keine gewerbliche Prägung oder Betriebsaufspaltung. Die sehen ggf nur, dass da in einer transparenten Gesellschaft eine Lizenz gegeben wird. Wenn die sogar unentgeltlich gegeben wird, kommt es ggf sogar zu sowas wie Hinzurechnungsbesteuerung im Ausland. Am Ende riskiert man, dass aus Deutscher Sicht Betriebsstätteneinkünfte vorliegen und das Ausland auch nochmals irgendwas versteuert. Deshalb nochmals die Ausgangsfrage: Was ist das eigentliche Interesse des ausl. Gesellschafters? Wie soll der an Cash kommen, wenn nicht über Lizenvergabe oder Gewinnanteil? Will der inl. Bruder wirklich an steuerl stillen Reserven beteiligt werden, wenn dem ausl. Bruder alles zusteht?
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23.12.2018, 20:25
Beitrag: #9
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain

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so hier das DBA Taiwan // Deu
danach hätte eindeutig die Betriebsstätte GbR im Inland das Besteuerungsrecht.

Also die Brüder haben das zusammen kreiert.
Aber ist doch immer so, einer der beiden hat das ganze mal irgendwann angemeldet. Also klar sollen beide 50/50 haben. Das bleibt auch so, das sind Brüder u die teilen brüderlich Smile


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23.12.2018, 23:28
Beitrag: #10
GmbH Gesellschafter überlässt Internetdomain
Ok, dann muss die GbR aber eine BS dem Lizenzgeber vermitteln. Nach hiesigem Verständnis ist das kein Problem, aber sieht das auch der Fiskus von Taiwan so? Gerade wenn der operative Betrieb in der GmbH landet, würde der Betrieb aus hiesiger Sicht nur anzunehmen sein, weil wir ne Aufspaltung haben, oder? Ich würde das nicht ohne Tax Ruling oder Steuerberatung aus Taiwan machen, so es dort die Möglichkeit gibt.
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cairomax (24-12-2018)
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