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Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
14.07.2017, 17:19
Beitrag: #1
Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
http://www.nwb-experten-blog.de/aufreger...nats-juli/

die Auffassung "Der Steuerberater ist schuld" setzt sich ganz offensichtlich immer mehr durch.

schönen Tag noch

phönix
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15.07.2017, 00:21
Beitrag: #2
Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
In der Tat, der durchschnittliche StFA dürfte nicht in der Lage und Position sein, sofort eine Selbstanzeige zu formulieren. Weder hat er die Aufgabe, von selbst irgendwelche Dinge zu erledigen, noch kann jeder StFA aus Bankunterlagen zweifelsfrei ablesen, was hinterzogen wurde. Das Gros der StFA schreibt doch seit 10-15 Jahren nur noch die Bankausdrucke ab, auf denen die Kennzahlen zu den Steuerformularen stehen. Wenn der StFA überhaupt schon Kenntnisse der Zeit vor 2009 hat.
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15.07.2017, 11:02
Beitrag: #3
RE: Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
Unfassbar ☹️

Ciao Dragon
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15.07.2017, 14:06
Beitrag: #4
RE: Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
Da fehlen mir auch die Worte. Allerdings stellt sich mir die Frage was die Richter geraucht haben.
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15.07.2017, 17:08
Beitrag: #5
RE: Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
Eine geniale Methode, die Strafe auf den Berater abzuwälzen.
Für solch eine sensible Angelegenheit ist ein Gespräch zwischen Mandant und Steuerberater erforderlich, nicht mit dessen Fachangestellter.
Als nächstes lässt der Richter den Vorsteher seiner Poststelle Urteile fällen. Unglaublich.
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24.07.2017, 14:07
Beitrag: #6
RE: Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...eSupport=1

Nach Veröffentlichung des Urteils scheint mir die Logik der Argumentation doch nicht soooo fremd zu sein. Der Fachangestellte habe die Mandanten nicht einmal um Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuern gebeten. Zudem habe der StB als Beklagter im Gerichtsverfahren geltend gemacht, dass eine Schätzung nicht in Frage gekommen sei.

Wahrscheinlich mangelte es hier auch extrem an einer Kommunikation von Fachangestellten und StB und an einer Sensibilisierung des Fachangestellten, bei zunächst von ihm als problematisch eingeschätzten Sachverhalten seinen Chef mit ins Boot zu nehmen.

Bleibt auf jeden Fall das Geschmäckle einer Forderung nach taggenauer Bearbeitung, das ich absolut nicht teilen kann. In solch komplexen 'Sachverhalten an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht wäre eine angemessene Mindestbearbeitungsdauer von vielleicht 1 oder 2 Wochen eher gerechtfertigt.

Es bleibt aber auch die klare Botschaft, das Personal zu sensibilisieren und ggf. selbst den Auftrag nicht anzunehmen, wenn man fachlich und/oder terminlich nicht in der Lage ist, den Auftrag gut zu bearbeiten.

schönen Tag noch

phönix
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