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Übertragung FB für Betreuung, Erziehung...
22.06.2017, 16:31
Beitrag: #1
Übertragung FB für Betreuung, Erziehung...
Mandant bekommt geänderten Bescheid, wo ihm der halbe FB für Erz. ... aberkannt wird, da er der Übertragung auf die Kindesmutter nicht widersprochen hat. Die Kindesmutter hat diesen Antrag auf Übertragung aber nie gestellt.

In Ihrem Bescheid steht jedoch der halbe Kinder-FB und der volle FB für Erziehung... Dies ist jedoch niemandem (auch mir nicht) aufgefallen, da es finanziell keinen Unterschied bei der Mutter machte, da der Soli sowieso auf 0 ist.

Kommt die Änderung beim Kindesvater zu recht?
Oder hätte man Einspruch gegen den Bescheid der Mutter einlegen müssen (Verzicht auf den vollen FB)? Aber sie wäre ja gar nicht beschwert gewesen.
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23.06.2017, 07:16
Beitrag: #2
RE: Übertragung FB für Betreuung, Erziehung...
Wenn die Mutter den Antrag nicht gestellt hat, dann kann der Vater einfach Einspruch einlegen und den halben Freibetrag für BEA beantragen. Wir dem abgeholfen, kann das FA den Bescheid der Mutter ändern (mE § 174 Abs. 1 Satz 1 AO). Wenn es bei der Mutter aber keine steuerliche Auswirkung (Festsetzung) gibt, muss der Bescheid auch gar nicht geändert werden. Die falschen Berechnungsgrundlagen (Begründung des EStB) ist unerheblich.
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23.06.2017, 09:49
Beitrag: #3
RE: Übertragung FB für Betreuung, Erziehung...
Danke, deckt sich mit meiner Meinung.
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