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Grundlagenbescheid 2 Jahre
21.01.2016, 18:07
Beitrag: #1
Grundlagenbescheid 2 Jahre
Mandantin zeigt mir jetzt, daß sie einen Behindertenausweis hat, ausgestellt in 2012. Nun ist die Änderung n. § 175 AO abgelaufen, da die Frist von 2 Jahren n. § 171 (10) AO am 23.01.2014 abgelaufen ist.

Gibt es noch eine Chance die Bescheide 2012 (v. Feb. 2014) und 2013 (v. Jan. 2015) zu ändern?
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22.01.2016, 22:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2016 22:48 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
§ 171(10) AO hemmt doch den Ablauf der Festsetzungsfrist des Folgebescheides. Die ist aber für '12 und '13 noch nicht abgelaufen. Also ist eine Änderung der Bescheide nach § 175 AO möglich.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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25.01.2016, 14:10
Beitrag: #3
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Sorry, verstehe ich nicht.
Es gibt keinen Folgebescheid (ESt.), weil die Frist des Grundlagenbescheides (Behinderung), Feststellung vor über 2 Jahren, eben abgelaufen ist.
Welche Hemmung soll hier greifen?
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25.01.2016, 15:42
Beitrag: #4
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Die zwei Jahre sind egal. Voraussetzungen für die Anwendung des §171 Abs. 10 AO ist, dass eine Änderung des Folgebescheides wegen Ablauf der Fefri nicht mehr möglich ist.
Da die Fefri für '12 u. '13 noch nicht abgelaufen ist, ist zu ändern.
Du kannst mich auch anrufen. Nr. per PN.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Stadtkatze für diesen Beitrag:
phönix (25-01-2016)
26.01.2016, 08:36
Beitrag: #5
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Ohne Näheres zu wissen, gehen wir mal vom schlechtesten Fall aus, nämlich das es eine Antragveranlagung ist.

Die Festsetzungsfrist beginnt für 2012 dann mit Ablauf 31.12.12. Sie dauert vier Jahre und endet am 31.12.16.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Bescheid noch erlassen, oder zum Beispiel nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden.

Der § 171 Abs. 10 AO wird erst dann notwendig, wenn die 2012er Festsetzung nach dem 31.12.16 noch geändert werden soll.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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01.02.2016, 20:43
Beitrag: #6
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Ist auch m.E. klär änderbar, da die Festsetzungsfrist für die Est 2012 noch nicht abgelaufen ist.

171 abs. 10) greift dann, wenn die festsetzungsfrist für die Est schon abgelaufen ist und dann ein Grundlagenbescheid erlassen wird.

Dann kann innerhalb von 2 Jahren nach erlaß des Grundlagenbescheides noch die Est geändert werden, obwohl die Festsetzungsfrist für die Est schon um ist oder sogar schon bei erlass um war.

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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09.03.2016, 12:30
Beitrag: #7
RE: Grundlagenbescheid 2 Jahre
Erfolg Smile

Das FA hat euch/mir Recht gegeben und die Bescheide geändert.

Danke
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