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Schweizer Familienstiftung und 50a
07.10.2015, 15:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2015 12:48 von taxpert.)
Beitrag: #1
Schweizer Familienstiftung und 50a
Tolle Konstellation!

- In Norddeutschland existiert eine A-GmbH (Alleingesellschafter : A)
- A selber wohnt in Süddeutschland
- daneben gibt es noch die Familienstiftung A in der Schweiz


Bei der A-GmbH wird eine Bp durchgeführt. Ergebnis (u.a):

- Kontrollmaterial für A nach Süddeutschland geschickt

- Da die A-GmbH Lizenzzahlungen an die Familienstiftung A geleistet hat werden Haftungsbescheide wegen §50a EStG erlassen.


Bei uns wird A veranlagt. Wegen des Kontrollmaterials wird auch hier geprüft. Ergebnis (u.a.):

- Die Lizenzzahlungen der A-Gmbh an die Familienstiftung A sind dem A direkt zuzuordnen, §15 AStG (zur Info: steuerliche Auswirkung wegen §10d EStG = 0 Euro!)

Mein Problem ist jetzt, dass der StB den Antrag stellt, dass die mit Haftungsbescheid gegen die A-GmbH festgesetzte KöSt nach §50a EStG bei A selber auf die Steuer angerechnet wird!

Im Moment sehe ich keine Möglichkeit, dem Antrag statt zu geben, den ich sehe keine Rechtsgrundlage nach der die KöSt der Familienstiftung A bei A selber angerechnet werden könnte!

Vielmehr sind m.E.n. die Haftungsbescheide aus Norddeutschland falsch, den nach §15AStG wäre die Familienstiftung A ja nie steuerpflichtig mit diese Einnahmen gewesen. Diese Bescheide sind aber schon bestandskräftig.

Ich sehe hier eigentlich auch keine Möglichkeit einer Erstattung über das BZSt, denn es liegt ja letztendlich keine Steuerfreiheit auf grund DBA vor.

Im Moment wirkt das Ganze auf mich, als ob der Berater gemerkt hat, dass er einen Bock geschossen hat (Kein Einspruch gegen Haftungsbescheide) und nun versucht zu retten, was zu retten ist. Da §174 nicht greift, bleibt eigentlich nur §130 AO, oder?

Habe ich irgendwo was übersehen oder einen Denkfehler?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
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