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Lohnrückzahlung bei Tod.
01.10.2015, 13:51
Beitrag: #1
Lohnrückzahlung bei Tod.
Noch ein Problem.

EM verstirbt Nov. 2013.
2014 verlangt der AG anteilig Lohn u. Weihnachtsgeld zurück. LSt. u. SV wurden angeblich verrechnet. Die Witwe hat nun den Nettolohn in 2014 zurückgezahlt.

Wie soll ich das in der Erklärung 2014 darlegen? Negativer AL des EM?
Oder müsste hier der Bescheid 2013 geändert werden? Rückzahlung war ja erst in 2014.
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01.10.2015, 15:58
Beitrag: #2
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Negativer Arbeitslohn in 2014. Wenn du willst suche ich irgendwelche Urteile raus, da gibt es einiges zur Rückzahlung. Das geht so dermaßen streng nach §11 EStG, des glaubt man nicht.

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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu höfner501 für diesen Beitrag:
Opa (01-10-2015)
01.10.2015, 16:27
Beitrag: #3
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Das glaub ich schon. Big Grin
Ist für mich auch logisch.
Dann muss ich aber den negativen Lohn des verstorbenen EM bei der Witwe eintragen. Oder? Und dann Netto = Brutto?
Gut. werde ich so machen. mal sehen, ob das FA dann etwas Anderes draus macht.
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02.10.2015, 10:23
Beitrag: #4
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Anzugeben ist m.E. nicht der Nettolohn, sondern der Bruttolohn, denn der ArbG hat ja LSt/SV für den EM an das FA/KV zurückgezahlt. Insoweit dürfte er ja auch eine korrigierte LStBesch übermittelt haben, oder?
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02.10.2015, 10:26
Beitrag: #5
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Ja natürlich sind dann überall auch die Bruttowerte anzugeben.

Hier mal eine Fundstelle:
BFH v. 07.11.2006 - VI R 2/05 BStBl 2007 II S. 315
Leitsatz

Die Rückzahlung ursprünglich als laufender Arbeitslohn gezahlter Beträge gilt nicht schon in dem Kalenderjahr als abgeflossen, in dem der laufende Arbeitslohn selbst gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 (jetzt Satz 4) EStG i.V.m. § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG als bezogen galt. Die Rückzahlung ist erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigten.

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02.10.2015, 10:59
Beitrag: #6
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Zitat:Insoweit dürfte er ja auch eine korrigierte LStBesch übermittelt haben, oder?
Nein, eben nicht. Aber "Brutto" ist klar, logisch. Danke.
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02.10.2015, 11:01
Beitrag: #7
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Ohne neue LSt-Bescheinigung wird es aber schwer werden das dem FA klarzumachen.
Immer häufiger versteifen die sich darauf zu sagen "wured so übermittelt und ist somit Gesetz"...

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02.10.2015, 11:46
Beitrag: #8
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Dann haben sie Pech; also einfach Anlage zur Anlage N entwerfen; negative Einnahmen erklären und gut. Wenn das Amt dann andere Beträge veranlagt, hat die Stpfl ihre Schuldigkeit getan und § 173 droht auch nicht mehr.
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02.10.2015, 12:25
Beitrag: #9
RE: Lohnrückzahlung bei Tod.
Zumindest habe ich eine formlose Berechnung des AG und eine mtl. Gehaltsabrechnung. Daras sind die Zahlen eigentlich erkennbar.
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