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GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
23.05.2014, 11:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2014 11:57 von Jive.)
Beitrag: #11
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
und irgendwann fragt dann das Amt
ob in der E-bilanz hast dich verrannt,

Dann muss es auf ein andres Konto
nur nicht langsam sondern pronto...

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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23.05.2014, 12:42
Beitrag: #12
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
ich wusste gar nicht, welche Talente hier verborgen sind...

schönen Tag noch

phönix
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23.05.2014, 13:27
Beitrag: #13
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
Das ist die typische Kreativität und die künstlerische Freiheit bei der Erstellung von Erklärungen. Smile
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23.05.2014, 14:05
Beitrag: #14
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
Genie und Wahnsinn sollen ja bekanntlich nah beisammen liegen ..*duckundwech*

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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23.05.2014, 20:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2014 20:01 von Lemgun.)
Beitrag: #15
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
Kaum war man 2 Tage nicht da,

reimt sich hier alles so wunderba Big Grin .

Meinem Mund entfleuchte ein Raunen,

ich kam gar nicht mehr raus aus dem Staunen.

Ist doch egal, wohin das Gehalt gebucht,

das Finanzamt eh doch bei höheren Beträgen nach Auffälligkeiten sucht. Wink

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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