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vergessener "Riester"
14.03.2014, 11:12
Beitrag: #1
vergessener "Riester"
In 11 wurde eine Riester-Vers. geltend gemacht. FA weis also von dem Vorhandensein.
In 12 wurde dies vom neuen Berater nicht geltend gemacht, weil der Mandant nichts dazu angegeben hatte. "Riester hab ich nicht".
Im Bescheid 12 wurde daher kein Riester berücksichtigt.
Nun behaupten doch die FAs immer es wird nur das berücksichtigt was auch elektronisch gemeldet wurde. Die Daten wurden lt. Aussage des Anbieters übermittelt, wie auch in 11.

Hätte das FA nicht von Amts wegen die Riester-Vers. berücksichtigen müssen, oder zumindest nachfragen müssen? Kann man den mittlerweile bestandskräftigen Bescheid ändern lassen?
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14.03.2014, 15:38
Beitrag: #2
RE: vergessener "Riester"
Das klingt für mich nach groben verschulden vom Steuerpflichtigen ....

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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14.03.2014, 16:29
Beitrag: #3
RE: vergessener "Riester"
Das mag sein.

Aber ist das FA nicht verpflichtet alle elektr. übermittelten Daten zu berücksichtigen bzw. korrigieren? Wenn ich Lohnersatzleistungen, KK-Erstattungen, Renten usw. vergesse, oder auch falsch eingetrage Riesterbeiträge in die Erklärung schreibe, nehmen sie doch auch immer die übermittelten Werte v. Dritten.
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14.03.2014, 19:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2014 19:23 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: vergessener "Riester"
Es könnten die Daten vorgelegen haben, aber wenn der Stpfl. die Überprüfung des Sonderausgabenabzugs nicht beantragt, ist das sein gutes Recht.
Man muss den SA-Abzug nicht in Anspruch nehmen, das ist ein Wahlrecht.
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14.03.2014, 20:30
Beitrag: #5
RE: vergessener "Riester"
Das hatte ich auch schon bei KV-Zusatzbeiträgen.
Kurzes Anschreiben an das FA, warum elektronisch übermittelte Beiträge nicht berücksichtigt wurden - und der Bescheid wurde prompt geändert.
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14.03.2014, 20:31
Beitrag: #6
RE: vergessener "Riester"
Genau so ist es... ohne Anlage AV (Antrag) erfolgt aus dem von Petz genannten Gründen keine Berücksichtigung.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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14.03.2014, 20:49
Beitrag: #7
vergessener "Riester"
Die Versicherungsgesellschaften verschicken seit der elektronischen Übermittlung keine Bescheinigungen mehr.
Somit ist es schwierig die Daten in der Steuerklärung anzugeben.
Vor allem Elster streikt wenn die Anbieter und Zerti Nr nicht erfasst wurde.

Die Lst Bescheinigung wird ja auch berücksichtigt wenn keine Anlage N abgegeben wird.
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14.03.2014, 21:03
Beitrag: #8
RE: vergessener "Riester"
Sie versenden grundsätzlich keine 10 a Bescheinigungen. Die 92 EStDV- Belege schon. Da ist alles drauf!

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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15.03.2014, 09:47
Beitrag: #9
RE: vergessener "Riester"
Zitat:Die 92 EStDV- Belege schon.
Leider nicht immer. Aber ich sehe schon es gibt sehr unterschiedl. Meinungen. Ich wird es mal probieren, und sehen was das FA meint.
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15.03.2014, 11:45
Beitrag: #10
RE: vergessener "Riester"
(15.03.2014 09:47)Opa schrieb:  Aber ich sehe schon es gibt sehr unterschiedl. Meinungen.
Das war keine Meinung, sondern wiederholte praktische Erfahrung. Warum sollte das bei Dir nicht auch funktionieren?
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