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Kommanditst als Arbeitnehmer
01.08.2013, 09:35
Beitrag: #1
Kommanditst als Arbeitnehmer
V betreibt ein Einzelunternehmen und beschäftigt dort seine Tochter T als Angestellte.

Aus Altersgründen nimmt der V die T in der Weise auf, dass er eine KG gründet, selbst den Komplementär macht und T als Kommanditistin einsetzt.

Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert.

Die Frage:
Besteht Lohnsteuerpflicht?

Ich sage ja, weil die Arbeitnehmerstellung eindeutig ist (§ 1 LStDV) und der Arbeitslohn auch (§ 2 LStDV). Die Umqualifizierung nach § 15 (1) Nr. 2 EStG erfolgt außerhalb dieser Normen im Rahmen der Festsetzung. § 38 EStG ist anzuwenden.

Ich kann aber auch nein sagen, weil es in § 38 heißt "Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben..." - solche Einkünfte haben wir aber nicht.

Eins kann nur richtig sein. Welches?

®
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01.08.2013, 10:11
Beitrag: #2
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
ABC Lohnbüro 2013, RZ 1282 ff.
keine Lohnsteuerpflicht
Achtung: Arbeitgeberanteile SV = 15er Einkünfte
SV dagegen übliche Behandlung, dh. SV-Pflicht möglich

schönen Tag noch

phönix
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01.08.2013, 11:22
Beitrag: #3
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
"ABC Lohnbüro 2013"

Steht mir nicht zur Verfügung, ich guck mal im Hause. Mich interessiert die Begründung.

"Achtung: Arbeitgeberanteile SV = 15er Einkünfte"

Das ist klar.

Danke.

®
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01.08.2013, 11:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2013 11:35 von taxpert.)
Beitrag: #4
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
PC-Lexikon für das Lohnbüro 2013 verweist hierzu auf BFH vom 19.10.1970 (GrS 1/70).

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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01.08.2013, 12:26
Beitrag: #5
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
(01.08.2013 11:35)taxpert schrieb:  PC-Lexikon für das Lohnbüro 2013 verweist hierzu auf BFH vom 19.10.1970 (GrS 1/70).

Achso. Das kenne ich, das scheint eins von zweien zu sein, die es wenigstens annähernd zum Thema gibt, denn die werden überall angeführt. Es geht um Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Kommanditisten, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft angesehen wird. Eigentlich verwunderlich, wieso man wegen sowas klagen muss. Es ist doch logisch - naja, vielleicht 1970 nicht.

Ich kann dem Urteil aber eben nicht entnehmen, das § 38 nicht angewendet werden kann. :-(

Fakt ist, dass wir in zwei solcher Fälle lohnversteuert haben und das Finanzamt sich auch nicht darüber gewundert hat. Es hat halt nur gefragt, warum da soviel Lohnsteuer ist, aber kein Lohn :-)

Argumentativ kann ich meiner ersten Variante besser folgen: Arbeitnehmer --> Arbeitslohn --> Lohnsteuer --> Umqualifizierung der Einkünfte im Festsetzungsverfahren.

®
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01.08.2013, 16:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2013 16:38 von Uwe.)
Beitrag: #6
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
Hallo,

BFH-Urteil vom 24.1.1980 (IV R 156-157/78) BStBl. 1980 II S. 271

Erwirbt ein Arbeitnehmer einer KG einen Kommanditanteil an der KG und wird ihm eine Mitunternehmerstellung eingeräumt, so gehört die von dem Arbeitnehmer weiterhin bezogene Tätigkeitsvergütung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG. Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Zusammentreffen von Mitunternehmerschaft und Arbeitsverhältnis nur zufällig (z. B. Erbfall), vorübergehend und kurzfristig ist.

BFH-Ur­teil v. 30.08.2007 - IV R 14/06
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird, gehören - unabhängig davon, ob sie dem Mitunternehmer zufließen - zu den Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen hat (Bestätigung der st. Rspr.).

Mit weiteren Nachweisen ...

Gruss
Uwe
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01.08.2013, 16:47
Beitrag: #7
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
Hallo,

Das ist alles richtig und normal - aber es fehlt doch der Bezug zu § 38.....

®
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01.08.2013, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2013 17:40 von Uwe.)
Beitrag: #8
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
Hallo,

§ 38 EStG
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird ...

Wo liegen denn noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor?
Es liegen doch nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 vor ... (siehe Rechtsprechung), auch wenn zivilrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Es gibt keinen Bezug zu § 38 m.E. ... wie Du bereits erkannt hast, fehlt dieser ... Cool

Gruss
Uwe
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01.08.2013, 18:57
Beitrag: #9
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
Grundsätzlich sehe ich schon die Problematik, die ecro vor Augen hat!

Ehrlich gesagt tut mir auch die Veranlagungsstelle leid, die die ESt zu bearbeiten hat! Das gibt einen schönen Strauß an Hinweisfällen! Dazu kommt dann auch noch, das wahrscheinlich programm gesteuert VZ festgesetzt werden (Einkünfte §19 0 €!), die man auch wieder ändern darf!

Warum machst Du nicht einfach eine Anrufungsauskunft an die LStArbG-Stelle?

taxpert

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02.08.2013, 07:17
Beitrag: #10
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
(01.08.2013 17:39)Uwe schrieb:  Hallo,

§ 38 EStG
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird ...

Wo liegen denn noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor?
Es liegen doch nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 vor ... (siehe Rechtsprechung), auch wenn zivilrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Es gibt keinen Bezug zu § 38 m.E. ... wie Du bereits erkannt hast, fehlt dieser ... Cool

Gruss
Uwe

Ja, das war auch die zweite Variante, die ich beschrieb.

Aber die Umqualifizierung erfolgt doch erst "hintendran".

®
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