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Mandatskündigung
13.02.2012, 11:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2012 11:09 von frankts.)
Beitrag: #1
Mandatskündigung
Gibt es irgendwo Musterformulierungen für eine Mandatskündigung? Ich muß jetzt doch einem Mandanten kündigen der nichts mehr bringt, nicht zahlt und mittlerweile sein Gewerbe außerhalb der Legalität ausübt. So richtig fündig bin ich noch nicht geworden.

Weiß irgendwer eine Quelle?
frankts
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13.02.2012, 12:45
Beitrag: #2
RE: Mandatskündigung
hmmm .. ich habe erst 2 mal ein mandat gekündigt... und jedesmal habe ich mir da einen zweizeiler aus den Rippen gezogen :-)

Du musst Dich doch gar nicht rechtfertigen...

Meine sahen ungefähr so aus:

Sehr geehrter Herr/Frau Mustermann

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mit sofortiger wirkung alle mir von Ihnen erteilten Mandate niederlege.

Ihre Unterlagen stehen nach bezahlung der noch offenen GEbührenrechnugnen zur Abholung bereit.

mit freundlichen Grüßen,

...


lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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13.02.2012, 15:20
Beitrag: #3
RE: Mandatskündigung
Danke,
so etwas Ähnliches hatte ich schon- eigentlich ist eh wurscht was ich schreib, der mandant liest es so oder so nicht.
frankts
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15.02.2012, 17:04
Beitrag: #4
RE: Mandatskündigung
Vergiss nicht das FA zu informieren, wenn du Zustellvollmacht hast. Die erlischt erst mit Zurücknahme.
Nur so als Hinweis -weil kommt immer wieder vor, dass die Berater daran nicht denken.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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15.02.2012, 17:38
Beitrag: #5
RE: Mandatskündigung
Stadtkatze schrieb:Vergiss nicht das FA zu informieren, wenn du Zustellvollmacht hast. Die erlischt erst mit Zurücknahme.
Nur so als Hinweis -weil kommt immer wieder vor, dass die Berater daran nicht denken.

Habe ich nicht vergessen (meine finanzamtliche Vergangenheit schlägt immer wieder durch), habe erst mal angerufen beim FA, ob eine Zustellvollmacht gespeichert ist - doch welch ein Wunder, es gibt eine Vollmacht zugunsten einer Kollegin. Die hat der Mandant mal wegen seiner Steuerrückstände kontaktiert, war aber sicher niemehr dort.
Ich bin ja nicht schadenfroh.....
frankts
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15.02.2012, 19:23
Beitrag: #6
RE: Mandatskündigung
Stadtkatze schrieb:erst mit Zurücknahme.

Nö. Ich bin da als Berater schmerzbefreit: ich gebe die Dinger zurück. Keiner kann mich zwingen, fremde Post entgegen zu nehmen.

Und ansonsten hilft gerne: Honorar verdreifachen und schon ist das Mandat weg. (Gerade heute mal wieder erfolgreich so gemacht: Honorar hochgesetzt - Mandant mault - Catja mault gegen - Mandant sucht sich einen freien Buchhalter - und Catja macht inskünftig den Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen aus vorgelegten Endzahlen. Da bin ich fein mit.)

Grinse-Gruß. die Catja

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15.02.2012, 19:43
Beitrag: #7
RE: Mandatskündigung
Catja schrieb:Nö. Ich bin da als Berater schmerzbefreit: ich gebe die Dinger zurück. Keiner kann mich zwingen, fremde Post entgegen zu nehmen.
Da hätten wir aber regen Postverkehr. Ich schicke die Dinger nämlich wieder zurück und verweise auf § 80 Abs. 1 AO (s. auch AEAO zu § 122 Pkt. 1.7).
Es ist aber warscheinlich solange egal, wie keine Fristen in die Quere kommen.

Catja schrieb:Und ansonsten hilft gerne: Honorar verdreifachen

Das ist doch mal eine super Idee für mehr Steuereinnahmen Big Grin
Gibst du die Rechte dafür frei?

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15.02.2012, 20:21
Beitrag: #8
RE: Mandatskündigung
bzgl. Honorarverdreifachung: Gerne.

Und ansonsten: Bevollmächtigung ist dennoch vom Einverständnis des Bevollmächtigten mit abhängig.

Bisher hat noch kein FA gepault, wenn ich es von der Mandantsbeendigung unterrichtet hatte und die mir im Nachgang trotzdem übersandte Korrespondenz ans FA zurück geschickt habe mit dem Vermerk "Mandat insoweit erloschen (vgl. Fax vom tt.mm.jjjj), - bitte um originalschriftliche Übersendeung an Mandantin"

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15.02.2012, 20:43
Beitrag: #9
RE: Mandatskündigung
In der Reihenfolge würde ich auch nichts sagen. Wenn du mir sagst, das Mandat ist niedergelegt, warum soll ich dir dann noch Bescheide u. ä. übersenden.
Die Fälle, in denen ich die Zustellunternehmen beschäftige, geben die Niederlegung aber erst bekannt, wenn sie noch Post von mir erhalten, und da ist die Bekanntgabe wirksam, weil nach Mitteilung der Mandatsniederlegung.
Aber das kommt alles insgesamt nicht so oft vor, deshalb - Weitermachen!

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16.02.2012, 08:34
Beitrag: #10
RE: Mandatskündigung
Catja schrieb:
Stadtkatze schrieb:erst mit Zurücknahme.
.....
Und ansonsten hilft gerne: Honorar verdreifachen und schon ist das Mandat weg. .....
Grinse-Gruß. die Catja

Das wär schon die beste Lösung, aber wenn der Mandant nichts mehr zeitnah bringt und eine offene Rechnung da ist.......

Aber ernsthaft:

Eine einer Kanzlei erteilte Zustellvollmacht, wer kann die wirksam widerrufen? Eigentlich nur der Vollmachtgeber?! Oder kann der Bevollmächtigte von sich aus sagen, ich mag die Vollmacht nicht mehr. Vielleicht sollte ich mal unseren Juristen zu Rate ziehen.
frankts
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