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Grenzgänger
02.12.2011, 09:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2011 09:19 von Stadtkatze.)
Beitrag: #1
Grenzgänger
Ich hoffe, diejenigen, die ganz im Süden sitzen können mir behilflich sein.

Ein Bauarbeiter (Wohnsitz hier) arbeitet in der Schweiz. Er verbringt seine Woche im Süden der Republik und schläft dort in Pensionen (wechselt immer wieder). Die Besteuerung wurde als Grenzgänger durchgeführt. Nun ist der Stpfl der Auffassung, die Grenzgängerregelung sei in seinem Fall nicht anzuwenden, weil er nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, sondern nur in seine Unterkunft.
Wir haben die uns zur Verfügung stehende Literatur rauf und runter gesucht. Leider erfolglos.
Hat jemand von euch irgendetwas, was die Auffassung des vormals veranlagenden Amtes, in dem Fall reiche der gewöhnliche Aufenthalt, stützt?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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02.12.2011, 10:27
Beitrag: #2
RE: Grenzgänger
Stadtkatze schrieb:Hat jemand von euch irgendetwas, was die Auffassung des vormals veranlagenden Amtes, in dem Fall reiche der gewöhnliche Aufenthalt, stützt?
Ich nicht, aber vielleicht doch das vormals veranlagende Amt?
Nix dazu in der Akte? Rolleyes
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02.12.2011, 11:30
Beitrag: #3
RE: Grenzgänger
Leider nicht, da haben wir auch schon nachgefragt, die Koll. stellen auch nur auf den gewöhnlichen Aufenthalt ab. Handfest begründen konnten uns die Kollegen das nicht. Nur leider müssen nachvollziehbar begründen. Bis auf 2010 wurde der Bursche nämlich nicht als Grenzgeänger behandelt. Der steuerliche Berater hat gegen den Bescheid keinen Einspruch eingelegt - schließt sich also offensichtlich der Auffassung der Finanzverwaltung an, und der Stpfl. möchte gegen diesen vorgehen und die Kohle gern zurück. Wenn wir jetzt lapidar erläutern, stehen wir in dem Verfahren u. U. doof da. Wäre auch nicht gut. Deshalb müssen wir schon ordentlich begründen können.
Ich tendiere auch zum Grenzgänger, nur die Tendenz wird jedem Gericht egal sein.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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02.12.2011, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2011 18:33 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: Grenzgänger
Guck doch mal hier:

http://www.wochenaufenthalt.ch/wochenauf...nition.htm

oder einfach mal nach Grenzgänger Schweiz googeln, dort findet man jede Menge Info-Seiten.
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02.12.2011, 19:53
Beitrag: #5
RE: Grenzgänger
Super, danke, damit komme ich klar. Vielleicht findet sich auf einer anderen Seite auch noch eine nützliche Formulierungshilfe.

Einen schönen zweiten Advent (ohne Regen - hier schüttet es)
Stadtkatze

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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03.12.2011, 20:07
Beitrag: #6
RE: Grenzgänger
Kann morgen noch etwas liefern. Schon etwas von der 60-Tage-Regelung gehört?
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05.12.2011, 19:53
Beitrag: #7
RE: Grenzgänger
Opa schrieb:Schon etwas von der 60-Tage-Regelung gehört?
Ja, hab ich. Der Fall ist jetzt erledigt, wenn du aber dennoch Lit.-hinweise hast wäre das super, denn zu Grenzgängern haben wir wenig. Die gibt es bei uns nicht oder gaaaanz selten.

Danke Stadtkatze

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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