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lfd. Gewinn oder Aufgabegewinn? - Druckversion

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lfd. Gewinn oder Aufgabegewinn? - zaunkönig - 07.07.2008 16:24

Hallo,

angenommen ein Unternehmen hat in erheblichem Umfang Mietereinbauten vorgenommen. Aufgrund mietvertraglicher Gestaltung besteht grunds�tzlich die Erfordernis bei Ablauf des Mietvertrages diese Mietereinbauten zu entfernen, so denn nicht der Vermieter ausdr�cklich erkl�rt die Mietereinbauten zu �bernehmen.
Weiterhin sei angenommen, dass dem Mieter ein Vorkaufsrecht auf die gemietete Immobilie einger�umt wird (im Grundbuch eingetragen).

Grunds�tzlich m�chte der Mieter das Objekt kaufen, wei� aber infolge der wirtschaftlichen Situation nicht, ob er diese Option zieht, den Mietvertrag verl�ngert (ist lt. Mietvertrag m�glich) oder das Mietverh�ltnis beendet.

Als vorsorglicher Kaufmann hat der Unternehmer eine R�ckstellung f�r die Beseitigung der Mietereinbauten gebildet, beginnend mit dem Zeitpunkt an dem er f�r sich den Entschluss gefasst hat den Mietvertrag nicht mehr zu erneuern. Zu diesem Zeitpunkt ist er finanziell nicht in der Lage sein Kaufoptionsrecht zu realisieren. Er beabischtigt aber dieses Recht auf einen Dritten zu �bertragen bzw. mit Hilfe des Dritten das Objekt zu erwerben.

Nun wird das Gewerbe abgemeldet, die Wiederherstellung in den Urzustand wird nicht verlangt, die R�ckstellung ist aufzul�sen.

Erh�ht dieser Aufl�sungsertrag den laufenden Gewinn oder den erm��igten Aufgabegewinn?


RE: lfd. Gewinn oder Aufgabegewinn? - showbee - 07.07.2008 16:30

m.E. ist die Aufl�sung der RS nicht durch Aufgabe des Betriebes, sondern durch Nichtdurchsetzung des vertraglichen Anspruchs des Vermieters bedingt. Also laufender Ertrag.