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Kündigung - Clematis - 01.06.2007 07:34

Wie ist denn das, kann ein AG, der nur eine fest angestellte Arbeitskraft hat, der Rest sind geringfügige, diese betriebsbedingt jederzeit kündigen?

Der AG benötigt jedoch weiterhin eine Arbeitskraft, wird also über kurz oder lang nach der Kündigung eine neue Kraft anstellen, bzw ein bis zwei geringfügige.


RE: Kündigung - zaunkönig - 01.06.2007 13:16

Hallo,

Zitat:der gekündigte Arbeitnehmer muss in einem Betrieb beschäftigt sein, in dem in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt werden ( § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG ).


ist die Voraussetzung damit das Kündigungsschutzgesetz überhaupt greift. Wer also weniger als 5 Arbeitnehmer beschäftigt, kann im Prinzip kündigen wie er lustig ist.


RE: Kündigung - Clematis - 01.06.2007 13:37

Danke!


RE: Kündigung - jurico - 21.06.2007 10:02

Hallo,

die Zahl 5 ist nicht mehr ganz aktuell. § 23 Abs. 1 KSchG hat noch einen Satz 3. Wink

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html