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Eigenheimzulage - Druckversion

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Eigenheimzulage - Kiharu - 10.04.2008 12:50

Hatte gerade ein tolles Gespräch mit einer Ef und ihrem Schwiegersohn Sad
Ergebnis: ich bin herzlos und verschanze mich hinter dem Gesetz und der Rechtsprechung. Sie hoffen jetzte einen gefühlvolleren Richter beim FG zu finden.

Sachverhalt: Schwiegermutti will Haus bauen. Stelle im Dez. 05 Bauantrag. Dann geht der Bauträger insolvenz und sie findet keinen, der ihr das gleiche Häuschen baut. Also neues Bauunternehmen und neuer Bauantrag im April 07.

Nun komme ich sage, sorry, Eigenheimzulage gibt es nicht. Es ist der zweite Bauantrag maßgeblich und der wurde erst nach Abschaffung der EigZuL gestellt. Es kann auch nicht als kleine Änderung des ersten Bauantrages gewertet werden, weil es zwei grundverschieder Häuser sind.

Haus 1: Bungalow mit Walmdach
Haus 2: konventionelles Einfamilienhaus mit Satteldach

unterschiedliche bebaute Fläche, unterschiedlicher umbauter Raum, unterschiedliche Wohnfläche und unterschiedliche Zimmeraufteilung.

Er berief sich auf eine Auskunft vom Bauamt, welches ihm mitgeteilt hat, dass er mit seinen zweiten Bauantrag die Förderung nicht gefährde. Ich teilte ihm dann mit, dass es nicht Aufgabe des Bauamtes sei, über steuerliche Dinge zu urteilen. Sein Fleisch würde er ja auch nicht beim Bäcker kaufen.

Naja, und so wurde mir dann die schöne Rolle des herzlosen Beamten zugeschoben, der einer alten Frau (75) die Eigenheimzulage verweigert.

An solchen Tagen mag ich meine Job ganz besonders. *schnief*