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Das nervt das Finanzamt - Druckversion

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RE: Das nervt das Finanzamt - ecro - 21.09.2012 13:43

Ich kann keine Formvorschrift entdecken, die die Schriftform vorschreibt. § 161 (2) HGB verweist auf die OHG-Vorschriften und von § 105 (3) springt man dann direkt ins BGB (§§705 ff.).

Ich wüsste auch nicht, wozu man einen schriftlichen Vertrag bräuchte, wenn einem mündlichen oder konkludent geschlossenen Vertrag zufolge ohnehin die rechtlichen Folgen des HGB eintreten sollen. Allerdings wäre genau dieser Umstand zu prüfen.

Wenn man für irgendwas einen schriftlichen Vertrag braucht, dann muss man eben nochmals gründlich alles durchsuchen. Der ist bestimmt irgendwo.


RE: Das nervt das Finanzamt - phönix - 21.09.2012 14:47

sehe ich auch so wie Ecro: nur wenn abweichend vom Handelsrecht etwas geregelt werden soll, ist KG-Vertrag schriftlich für Nachweiszwecke unter den Gesellschaftern erforderlich. Aber nur für Nachweiszwecke bei Streit untereinander.

Für Abweichungen vom Handelsrecht, die unter den Gesellschaftern unstrittig sind, ist Schriftform keineswegs vorgeschrieben. Wozu braucht denn das FA einen schriftlichen Vertrag?


RE: Das nervt das Finanzamt - meyer - 21.09.2012 14:47

Ja stimmt, eine schriftliche Form scheint für den KG-Vertrag nicht vorgeschrieben zu sein. Da es aber ja eine HR-Anmeldung (die sogar notariell zumindest beglaubigt sein muss) mit Angabe der Hafteinlagen der Kommanditisten etc. gegeben haben muss, ist schon zumindest ungewöhnlich, wenn da Diverses angemeldet wird, zu dem es sonst nichts Schriftliches gibt.


RE: Das nervt das Finanzamt - phönix - 21.09.2012 17:24

(21.09.2012 14:47)meyer schrieb:  Ja stimmt, eine schriftliche Form scheint für den KG-Vertrag nicht vorgeschrieben zu sein. Da es aber ja eine HR-Anmeldung (die sogar notariell zumindest beglaubigt sein muss) mit Angabe der Hafteinlagen der Kommanditisten etc. gegeben haben muss, ist schon zumindest ungewöhnlich, wenn da Diverses angemeldet wird, zu dem es sonst nichts Schriftliches gibt.

nichts Ungewöhnliches, sondern eher der Normalfall!

Es muss doch nur wenig angemeldet werden, wozu soll man denn einen schriftlichen Vertrag brauchen?


RE: Das nervt das Finanzamt - Jive - 21.09.2012 18:15

Das mit den schriftlichen Verträgen ist so eine Sache ...

Bei fast jeder PV-Anlage die ich betreue fordert das FA den schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter an, damit die Vorsteuer vergütet werden kann.

Jedesmal erkläre ich das gleiche Spiel:

Die Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und praktisch alle Verträge der Stromanbieter sind nachteilig gegenüber dem Mandanten.
Keiner meiner Mandanten hat daher die vorgelegten Verträge unterschrieben....Das geld bekommen sie trotzdem.

Auf meine Frage wozu für das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft ein schriftlicher Vertrag des Stromanbieters notwendig sei ernte ich meist nur Achselzucken. Allerdings muss ich zugeben, dass das seit der Möglicheit der Selbstnutzung des Stroms etwas besser geworden ist :-)

lg, jive


RE: Das nervt das Finanzamt - taxpert - 23.09.2012 14:24

Bin auch davon ausgegangen, dass zumindest das Registergericht etwas schriftliches verlangt! Pustekuchen! Es braucht tatsächlich nichts vorgelegt werden!

Ich finde es nur "traurig", dass man für diese "Antwort" fast zwei Jahre braucht! Naja, die Verzinsung läuft zu Gunsten des FA!

taxpert


RE: Das nervt das Finanzamt - ecro - 23.09.2012 15:40

Ja, man ist inzwischen so sehr konditioniert, die Formfreiheit als Kanzelweisheit zu begreifen, dass man überall nach schriftlich geschlossenen Verträgen sucht.

Ich hab einige KG's, die im HRA eingetragen wurden, ohne dass ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt wurde. Die Frage, die sich mir stellt, lautet: Wie geht das in der Praxis?

Geht da einer zum HR und sagt: "Hej, wir haben eine KG gegründet, trag die doch mal eben mal ein." - "Ja, klar doch, mach ich gleich." ? Kann ich mir nicht vorstellen....


RE: Das nervt das Finanzamt - phönix - 23.09.2012 15:44

Das geht so lange gut, wie es keine Streitigkeiten unter den Gesellschaftern gibt.


RE: Das nervt das Finanzamt - Taxman - 24.09.2012 12:16

(23.09.2012 15:40)ecro schrieb:  Ich hab einige KG's, die im HRA eingetragen wurden, ohne dass ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt wurde. Die Frage, die sich mir stellt, lautet: Wie geht das in der Praxis?

Geht da einer zum HR und sagt: "Hej, wir haben eine KG gegründet, trag die doch mal eben mal ein." - "Ja, klar doch, mach ich gleich." ? Kann ich mir nicht vorstellen....

Hab ich hier aber auch schon so erlebt.


RE: Das nervt das Finanzamt - Meandor - 04.09.2013 07:55

Grrr...

Wenn im Bescheid steht, die Aufwendungen für Telekommunikation wurden entsprechend R 9.1 Abs. 5 LStR zu 20% als Werbungskosten anerkannt, da kein anderer Maßstab nachgewiesen wurde, warum schickt mir der Steuerberater dann im Einspruch einen Ausdruck des BMF Schreibens vom 06.07.2010, weißt in abwertendem Tonfall darauf hin, dass gemischt genutzte Aufwendungen in Höhe des betriebliche Anteils angesetzt werden können, aber macht ums Verrecken keine Angaben zum Umfang der Nutzung...

Wenn im Bescheid steht, dass die Mehraufwendungen für Verpflegung lediglich mit den Höchstbeträge für Deutschland angesetzt wurden, da keine Angaben gemacht wurden in welchem Land der Steuerpflichtige tätig. Warum steht dann im Einspruch im selben abwertenden Tonfall, dass selbstverständlich von einer Abwesenheit von 24 Stunden auszugehen ist, da bei einem andauernden Auslandaufenthalt von vier Monaten natürlich keine tägliche Rückkehr erfolgt.

Ich liebe Tage die mit solchen Einsprüchen anfangen. Da fragt man sich, warum sich manche Berater über mangelnde Erläuterungen beschweren, wenn die anderen sie offenbar gar nicht lesen.

Sorry liebe Anwesenden, aber das musste ich heute morgen mal loswerden, denn das Schreiben bemängelt im selben abfälligen Tonfall noch sechs weitere Punkte. Alles Punkte deren Abweichungen erläutert wurden. Aber anstatt auf die Erläuterungen einzugehen, gehen vier Punkte völlig am Bescheid vorbei.

Naja, der heutige Tag kann nur noch besser werden...