Schulgeld für Privatschulen = SA - zaunkönig - 27.03.2008 11:04
Hallo,
hier eine Info des FG Köln, welches, entgegen der BFH-Rechtsprechung, aber in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung, den Schulgeldabzug privater Schulen als SA grundsätzlich anerkannt hat.
Revision ist zugelassen.
Zitat:Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig
Artikel vom: 26.03.2008
Das Finanzgericht (FG) Köln hat im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 11.9.2007 entschieden, dass Schulgeld für Schulen in Mitgliedstaaten der EU unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Mit seinem Urteil vom 14.02.2008 widerspricht es damit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte zum Abzug von Schulgeld für Auslandsschulen.
Diese lehnten den Sonderausgabenabzug bei besonders hohen Schulgeldzahlungen im Ausland bisher regelmäßig mit dem Hinweis darauf ab, dass entsprechend hohe Schulgelder an inländische Schulen ebenfalls nicht abzugsfähig seien.
Zur Begründung wurde angeführt, dass inländische Privatschulen in solchen Fällen schon von Verfassung wegen keine staatliche Genehmigung oder Anerkennung erhalten könnten, weil damit eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern" gefördert werde.
Das FG Köln begründete seine abweichende Entscheidung damit, dass dieses "Sonderungsverbot" in der Anerkennungspraxis der Bundesländer nicht Ernst genommen werde. So gebe es beispielsweise staatlich anerkannte Ersatzschulen mit einem Schulgeld bis zu 30.000 Euro jährlich.
Die Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen.
FG Köln, Urtiel vom 14.02.2008, Az.:10 K 7404/01; EuGH, Urteil vom 11.9.2007, Rs. C-76/05
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