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Urlaub = Unverfallbar - zaunkönig - 06.02.2008 00:13 Hallo, mal so als kleine Vorabinformation. Der EuGH hatte sich unter dem Aktenzeichen C-350/06 mit dem Thema auseinanderzusetzen, ob Urlaubsansprüche, die vom Arbeitnehmer nicht genommen und in das Folgejahr übertragen werden, zwingend per 31.03. des Folgejahres verfallen oder nicht doch weiterhin beansprucht werden können. Hierzu gab es den abschließenden Vortrag am 24.01.2008 und heute nun das Urteil, welches in den nächsten 14 Tagen veröffentlicht werden dürfte. Demnach verstößt die (vor allem deutsche) gesetzliche Regelung des Verfalls gegen geltendes Gemeinschaftsrecht. Im Grundsatz kann der Urlaubsanspruch nicht durch Zeitablauf verfallen, insbesondere nicht, wenn der Arbeitnehmer insgesamt daran gehindert ist, seinen Anspruch auszuüben (z.B. durch Krankheit, Mutterschutz, betriebliche Belange etc.). Für die Praxis bedeutet dies dann wahrscheinlich auch, dass Urlaubsansprüche zukünftig zwingend "abzuarbeiten" sind (also genommen werden müssen) und eine Auszahlung dieser Ansprüche nicht mehr möglich ist, soweit es nicht zur Auflösung des Arbeitsvertragsverhältnisses kommt. Warten wir mal ab, wie die Urteilsbegründung ausfällt (wer weiß, wann die Übersetzung ins Deutsche erfolgt) und wann die Bundesrepublik dann Europarecht in deutsches Recht einarbeitet. |