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Urlaub = Unverfallbar - Druckversion

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Urlaub = Unverfallbar - zaunkönig - 06.02.2008 00:13

Hallo,

mal so als kleine Vorabinformation.

Der EuGH hatte sich unter dem Aktenzeichen C-350/06 mit dem Thema auseinanderzusetzen, ob Urlaubsanspr�che, die vom Arbeitnehmer nicht genommen und in das Folgejahr �bertragen werden, zwingend per 31.03. des Folgejahres verfallen oder nicht doch weiterhin beansprucht werden k�nnen.

Hierzu gab es den abschlie�enden Vortrag am 24.01.2008 und heute nun das Urteil, welches in den n�chsten 14 Tagen ver�ffentlicht werden d�rfte.

Demnach verst��t die (vor allem deutsche) gesetzliche Regelung des Verfalls gegen geltendes Gemeinschaftsrecht.
Im Grundsatz kann der Urlaubsanspruch nicht durch Zeitablauf verfallen, insbesondere nicht, wenn der Arbeitnehmer insgesamt daran gehindert ist, seinen Anspruch auszu�ben (z.B. durch Krankheit, Mutterschutz, betriebliche Belange etc.).
F�r die Praxis bedeutet dies dann wahrscheinlich auch, dass Urlaubsanspr�che zuk�nftig zwingend "abzuarbeiten" sind (also genommen werden m�ssen) und eine Auszahlung dieser Anspr�che nicht mehr m�glich ist, soweit es nicht zur Aufl�sung des Arbeitsvertragsverh�ltnisses kommt.

Warten wir mal ab, wie die Urteilsbegr�ndung ausf�llt (wer wei�, wann die �bersetzung ins Deutsche erfolgt) und wann die Bundesrepublik dann Europarecht in deutsches Recht einarbeitet.