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Ausl. Einkünfte / Progressionsvorbeh. - maxell - 15.01.2008 16:28 Prosit Neujahr! Folgender Fall (2005): Herr A kommt zum 01.07. nach D aus Türkei (T), begründet hier einen Haushalt und hat folgende Einkünfte: in D: aus nicht-selbst. Tätigkeit, 07-12: t€ 60 in T: aus nicht selbst. Tätigk., 01 - 06: t€ 200 darin enthalten Sonderzahlung für die Jahre 00-05: t€ 150 Frage: Bei der Erklärung unterliegen die t€ 200 dem Progresionsvorbehalt, würd ich meinen. Aber: sind die außerordentlichen türkischen Einkünfte t€ 150 irgendwie analog zu § 34 zu berücksichtigen (1/5 Regelung)? |