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Ausbuchung Verbindlichkeiten bei Liquidation? - phönix - 24.08.2018 11:01 Eine GmbH hat aus früherer Geschäftstätigkeit eine Verbindlichkeit gegenüber einem anderen noch existenten Unternehmen in Höhe von € 10,0 Mio. Zur Abwendung der Überschuldung hat der Gläubiger bereits vor 10 Jahren den Rangrücktritt erklärt, wobei die Konditionen des Rangrücktritts jedenfalls nicht dazu führten, dass die Verbindlichkeit damals handelsbilanziell oder steuerlich hätte ausgebucht werden müssen. Nachdem Versuche der Geschäftsführung in den vergangenen Jahren scheiterten, in einem neuen Geschäftsfeld Fuß zu fassen, überlegen die Gesellschafter, die GmbH noch am Laufen zu halten. Die Gesellschaft hat aktuell - nahezu keine Vermögensgegenstände mehr, - andererseits wegen eines vor vielen Jahren erfolgten Gesellschafterwechsels auch kaum vortragsfähige steuerliche Verluste. Bei einer Liquidation wären die Verbindlichkeiten der GmbH auszubuchen. Auch im Vorfeld einer Liquidation stellt sich bereits die Frage, ob noch eine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht (BFH IV R 103/92). Auch in diesem Fall könnte bereits eine Ausbuchung der Verbindlichkeit geboten sein. Da die Gesellschaft kein Vermögen mehr hat, wäre die aus der Gewinnrealsiierung durch Ausbuchung der Verbindlichkeiten resultierende Steuerlast jedenfalls nicht zu bedienen, die Gesellschaft müsste spätestens dann Insolvenz anmelden und nachfolgend ist die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt aus Steuern ausbuchen, da diese erneut nicht bedient werden könnte. Ich glaube mich erinnern zu können, dass vor einiger Zeit ein Urteil erschienen ist, nach dem im Zuge einer Abwicklung einer Gesellschaft nicht mehr bedienbare Verbindlichkeiten in der Liquidationsschlussbilanz noch erscheinen müssen und nicht auszubuchen sind. Ich finde allerdings diese Urteil nicht mehr. Wer kann hier weiterhelfen? RE: Ausbuchung Verbindlichkeiten bei Liquidation? - showbee - 24.08.2018 14:20 X R 4/15 Rn. 35 Zitat: RE: Ausbuchung Verbindlichkeiten bei Liquidation? - phönix - 24.08.2018 14:43 Dankeschön! RE: Ausbuchung Verbindlichkeiten bei Liquidation? - phönix - 23.12.2019 12:51 Ich muss noch mal darauf zurückkommen: Also ist auch in der Liquidationsschlussbilanz die nicht mehr bedienbare Verbindlichkeit **nicht** ertragswirksam aufzulösen? |