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Fünftelregelung und Erbe - Druckversion

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Fünftelregelung und Erbe - Petz - 19.12.2017 15:35

Hallo,

folgendes Problem:
Arbeitnehmer vereinbart Abfindung mit seinem Arbeitgeber bei Ausscheiden aus der Firma, die auch unzweifelhaft der Fünftelregelung unterlegen hätte.
Kurz vor dem Ausscheiden verstirbt der Arbeitnehmer, die Witwe erhält nun aber die Abfindung.
Kommt hier die Fünftelregelung zur Anwendung ?

Ich denke eher nicht, bin mir aber nicht sicher.......


RE: Fünftelregelung und Erbe - Opa - 19.12.2017 18:18

Warum nicht? Fußstapfentheorie.

Und es sind ja EK des Verstorbenen, nur daß sie eben an die Witwe ausgezahlt werden.


RE: Fünftelregelung und Erbe - phönix - 19.12.2017 18:22

Wenn der Witwe zivilrechtlich der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitnehmer zusteht und der Arbeitgeber zahlt, handelt es sich doch auch um Entschädigung. Nach Schmidt Rz 41 zu § 34 (36. Auflage) kommt es nicht mal darauf an, dass tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird. Auch eine Zahlung an Witwe (hier bei Versorgungskapital) ist danach begünstigt. FG München, Urt. v. 25.3.2015 – 1 K 2723/13


RE: Fünftelregelung und Erbe - Petz - 20.12.2017 09:21

Ja danke erstmal.
Ich war nur am zweifeln, weil man im Netz Urteile von Arbeitsgerichten und vom Bundesarbeitsgericht findet, wann dem/den Erben die Abfindung zusteht, obwohl der Arbeitnehmer vorher verstorben ist.

Aber in diesem Fall hatte der Arbeitgeber unzweifelhaft die Abfindung an die Witwe ausgezahlt, dann wird nach der Fußstapfentheorie auch die Fünftelregelung anzuwenden sein.

Besten Dank nochmal !