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Unterstützungskasse - Nachzahlung Beiträge - tosch - 14.09.2016 12:01 Eine GmbH hat für ihren Ges-GF 2009 eine Altersversorgung abgeschlossen, die über eine Unterstützungskasse abgewickelt wird, mtl. € 1.000. 2012 ging es der GmbH schlecht, die Versicherung wurde stillgelegt und nicht mehr bedient. Jetzt steht aus einem Großauftrag ein Geldsegen bevor und der Ges-GF möchte, dass die Versicherungsbeiträge für 2012 - 2016 nachbezahlt werden - insgesamt über 50 T€. Ich befürchte, dass diese Zahlung für zurückliegende Jahre als vGA beurteilt wird, habe allerdings keine Urteile dazu gefunden, die mir weiterhelfen könnten. RE: Unterstützungskasse - Nachzahlung Beiträge - tolledeu - 14.09.2016 12:46 ich erinnere mich an Probleme bei den Pensionsrückstellungen und einer Überversorgung. Dort wurden die Verträge beibehalten aber die Gehälter aufgrund der schlechten Lage gekürzt. Das führte wohl zu einer Überversorgung. Das gleiche könnte ich mir auch vorstellen, wenn jetzt alles nachgezahlt werden soll. |