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nachträgl. Zusammveranl. - Druckversion

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RE: nachträgl. Zusammveranl. - Eisvogel - 12.07.2015 17:56

(12.07.2015 09:31)Opa schrieb:  Das ist ja die Frage gewesen, denn die Antragsfrist ist ja eigentlich abgelaufen.
Nochmals Nein. EM war nach 25 EStG verpflichtet abzugeben, also beträgt die Verjährung 7 Jahre, 170 Abs.2 Nr.1 AO