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Schornsteinfeger - Eisvogel - 27.02.2015 13:27

Hallo,
ein Schornsteinfeger gleidert seine Rechnung 2014 wie folgt auf:
1. Kehr- und Überprüfungstätigkeiten 52,00 EUR
2. Messtätigkeiten 10,00 EUR
3. Abgaswege-Überprüfungstätigkeiten 23,00 EUR

Was kann ich denn nun davon absetzen? Nur Pos. 1 oder nur anteilig Pos 1?


RE: Schornsteinfeger - ManuelM - 27.02.2015 13:36

Lt. BMF nur die Kehrtätigkeit, also Pos. 1 anteilig.

Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2014-01-10-anwendungsschreiben-zu-paragraf-35a.pdf?__blob=publicationFile&v=1

S. 8 Tz 22
S. 25 Tz 58


RE: Schornsteinfeger - Eisvogel - 27.02.2015 14:44

(27.02.2015 13:36)ManuelM schrieb:  Lt. BMF nur die Kehrtätigkeit, also Pos. 1 anteilig.

da geht´s dann ja schon wieder los - anteilig...
Ich werde wohl den Gesamtbetrag ansetzen, kann das FA ja den Anteil ermitteln


RE: Schornsteinfeger - Opa - 27.02.2015 17:18

Wenn eine Dichtheitsprüfung begünstigt ist, ist es für mich auch Pos. 2 u. 3


RE: Schornsteinfeger - showbee - 27.02.2015 17:52

Das ganze ist eine Farce. Man sollte alle Kosten, die Betriebskosten nach BetriebskostenVO sind, einfach aus dem Anwendungsbereich streichen. Bei diesen Aufwendungen wird man keinerlei Förderungszweck steuerehrlichen Handwerkerverhaltens fördern können.


RE: Schornsteinfeger - Opa - 27.02.2015 18:33

Hey, sag nicht sowas. Meine Leutchen freuen sich, wenn sie aus der NK-Abrechnung 50,- wiederbekommen. Big Grin


Schornsteinfeger - showbee - 27.02.2015 19:25

Ja, sogenannter Mitnahmeeffekt. Mach ich ja persönlich auch, find ich theoretisch aber trotzdem Falsch vom Gesetzgeber.


RE: Schornsteinfeger - tosch - 27.02.2015 20:36

(27.02.2015 13:27)Eisvogel schrieb:  Hallo,
ein Schornsteinfeger gleidert seine Rechnung 2014 wie folgt auf:
1. Kehr- und Überprüfungstätigkeiten 52,00 EUR
2. Messtätigkeiten 10,00 EUR
3. Abgaswege-Überprüfungstätigkeiten 23,00 EUR

Was kann ich denn nun davon absetzen? Nur Pos. 1 oder nur anteilig Pos 1?
Macht €17 steuerersparnis ++ maximal
Wie willst du das abrechnen, wenn du noch überlegen musst, was abziehbar ist?
"ich hab da noch ne schornsteinfegerrechnung über 32,45 gefunden, das kann man doch noch absetzen, gell?"
Grrrrrrr


Schornsteinfeger - showbee - 28.02.2015 11:51

Naja, wenn der Beleg mit den üblichen Belegen eingereicht wird, wird das wohl unter die allgemeine Gebühr EStE fallen. Bei einer Vielzahl von Belegen zum Tatbestand könnte man ja über Zehntelerhöhung nachdenken. Wenigstens mindern diese Kosten nicht das zVE und damit die Bemessungsgrundlage der StbVV


RE: Schornsteinfeger - tosch - 02.03.2015 10:17

Es ging mir hier weniger um die Abrechnung als solche, sondern mehr um die Absurdität, erst den Leuten das ganze schmackhaft zu machen nach dem Motto "Steuern sparen leicht gemacht" und dann das ganze wieder völlig zu verbürokratisieren. Und der Steuerberater soll´s dann wieder für lau richten, weil sonst nichts übrig bleibt.
Wie Du schon sagtest: Mitnahmeeffekt ausnutzen.
Inzwischen sind es eh jedes Jahr weniger Handwerkerrechnungen, die in den ESt-Erklärungen zu berücksichtigen sind. Auch auf Nachfrage haben selbst die Leute, die früher jedes Jahr ihre Heizung warten liessen, keine Kosten mehr. Das kann heute wohl jeder selber machen, selbst mit 2 linken Händen. Oder warum gibt es da keine Rechnungen mehr?
Cash und netto an den Handwerker ist vielen lieber als irgendeine Steuerermäßigung.
Ich hätte kein Problem damit, wenn man die Kosten auf größere Rechnungen beschränken würde.
Aber wie würden sich dann die ganzen Leute in den FinMin beschäftigen?