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Unterschrift Bilanz - tosch - 07.11.2014 12:46 Ein GmbH-Ges-GF liegt nach seinem Schlaganfall Ende letzten Jahres im Pflegeheim. Das wird auch noch mindestens ein halbes Jahr andauern. Immerhin haben wir es geschafft, seinen Sohn zum Prokuristen bestellen und eintragen zu lassen. Aber: wer unterzeichnet den Jahresabschluss 2013? Der Prokurist darf ja nicht. Die EF hat zwar eine Vollmacht für die Erledigung privater Vermögensangelegenheiten, aber für den JA dürfte das auch nicht reichen. Schreib ich bei der Einreichung an den Bundesanzeiger einfach den Namen des Ges-GF drunter? So richtig wohl ist mir nicht dabei. Hat jemand ´ne schlaue Idee? RE: Unterschrift Bilanz - showbee - 07.11.2014 13:03 http://www.lenze-rae.de/fileadmin/user_upload/pdf/Fuehrungslosigkeit_und_Notgeschaeftsfuehrung_bei_der_GmbH.pdf RE: Unterschrift Bilanz - tosch - 07.11.2014 15:48 Danke. Der Bundesanzeiger meint so ungefähr "fällt doch keinem auf". ![]() Montag frag ich mal beim BA für Justiz nach. Es gibt anscheinend auch die Möglichkeit den JA vorläufig einzureichen und später, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, ihn endgültig zu machen. |