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24b kontra 33a - Druckversion

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24b kontra 33a - Opa - 03.11.2014 17:07

Alleinerziehende Mutter m. 3 Kindern
Das älteste Kind ist nun über 25 (kein KG-Anspruch mehr) aber immer noch in Ausbildung und wohnt noch bei der Mutter.

Nun wollte ich den vollen FB f. Alleinerziehende beantragen (wegen der 2 jüngeren Kinder), weil der Älteste keine Haushaltsgemeinschaft mit der Mutter bildet.

Andererseits beantrage ich auch Unterhaltsaufwendungen der Mutter an den Ältesten, da er keine EK o. Bezüge hat.

Ist das nicht eigentlich ein Widerspruch? Einerseits keine Haushaltsgemeinschaft mit der Mutter für den 24b, aber Unterhaltszahlung mit dem Höchstbetrag weil gleicher Haushalt.

Allerdings finde ich auch keine gesetzl. Regelung die dagegen spricht.


RE: 24b kontra 33a - Petz - 03.11.2014 19:33

§ 24b dürfte nicht in Frage kommen, siehe hier unter Punkt 3:

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende_idesk_PI10413_HI1207400.html


RE: 24b kontra 33a - Opa - 04.11.2014 11:05

Warum?

"Diese Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft ist widerlegbar..."

Kind lebt zwar im Haushalt der Mutter, bilden aber keine gemeinsame wirtschaftliche Einheit.

Sicher bin ich mir eben auch nicht, deshalb stell ich es ja hier mal zur Diskussion.


RE: 24b kontra 33a - Petz - 04.11.2014 18:34

Eine wirtschaftliche Einheit kann es ja nicht bilden, da es nicht zum Haushalt beitragen kann, es ist ja unterhaltsbedürftig und auf die Mutter angewiesen.