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Grundlagenfragen - Kenny - 17.03.2014 20:48

Guten Abend allerseits!

Ich brauche hier einen Experten, der mich aufklären kann. Quasi die Bienchen und Blümchen des Steuerstrafrechts.

Folgende Problematik habe ich noch nicht beantworten können:

Gewerbetreibender G gibt seine Steuererklärung(en) für das Jahr 01 im Jahr 02 ab. Die festgesetzte Steuer beträgt 15.000 Euro. Nachdem wir im Strafrecht sind hat G natürlich einen beträchtlichen Teil seiner Einnahmen verschwiegen. Bei richtigem Ansatz wäre eine festgesetzte Steuer von 25.000 Euro festgesetzt worden.

Im Grundfall erscheint es eigentlich nicht so schwer. Die Hinterziehungshandlung ist die Abgabe der unrichtigen Erklärung, der Erfolg tritt mit Festsetzung ein.

Was passiert nun aber, wenn der Bescheid aus welchen Gründen auch immer geändert wird?

Nehmen wir an, G reicht noch Versicherungsbeiträge nach und erreicht dadurch eine Herabsetzung der ursprünglichen Steuer auf 14.000 Euro. Durch die Progression ergeben sich dann unter Umständen Verschiebungen. Welchen Betrag hat er also Hinterzogen (davon ausgehend, dass die Hinterziehung erst nach der Änderung entdeckt und entsprechend verarbeitet wird)?

Die Differenz zwischen 15.000 laut Erstbescheid und 25.000 richtiger Steuer?
Die Differenz zwischen 15.000 laut Erstbescheid und 25.000 abzgl. Versicherungsbeiträgen?
Oder die Differenz zwischen 14.000 laut Änderungsbescheid und 25.000 abzgl. Versicherungsbeiträgen?


RE: Grundlagenfragen - Vorwitzig - 18.03.2014 13:51

3. Variante